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Alle Updates zu MaRisk: Mindestanforderungen an das Risikomanagement
Eigenmittel & AufsichtsrechtRundschreibenBaFinRS 18/2005 (BA)

Erstfassung der MaRisk: Ablösung von MaH, MaIR und MaK (RS 18/2005)

BaFinBaFin-Rundschreiben, DE

Die BaFin veröffentlicht die Mindestanforderungen an das Risikomanagement als einheitliches Rundschreiben zu § 25a Abs. 1 KWG. Sie fassen die bisherigen Mindestanforderungen an das Handelsgeschäft (MaH), die Interne Revision (MaIR) und das Kreditgeschäft (MaK) zusammen und setzen die qualitativen Anforderungen der zweiten Säule von Basel II um. Die Erstfassung wurde am 30.10.2007 abgelöst.

Zum Rahmenwerk: MaRisk: Mindestanforderungen an das Risikomanagement

Die aufsichtliche Auslegung des § 25a KWG durch die BaFin: Organisation, Risikosteuerung, Kreditgeschäft, Handel und Auslagerung.

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