Aufsichtliche Beurteilung des bankinternen Liquiditätsrisikomanagements (ILAAP)
BaFin-Rundschreiben, DE
Die Deutsche Bundesbank präzisiert ihre Erwartungen an das bankinterne Liquiditätsrisikomanagement (ILAAP) und die Ausgestaltung von Liquiditätstransferpreissystemen. Dies geschieht im Kontext der MaRisk (insbesondere BTR 3) und der 4. MaRisk-Novelle von 2012.
Kleinere Institute sollen Konzepte für Verrechnungssysteme entwickeln, die Liquiditätskosten und -nutzen quantifizieren, auch wenn die Steuerung oft noch über Volumenlimite erfolgt. Die Aufsicht erwartet eine verursachungsgerechte interne Verrechnung von Liquiditätskosten, -nutzen und -risiken, die über eine pauschale Betrachtung auf Geschäftsfeldebene hinausgeht. Bei Liquiditätstransferpreissystemen soll die Verrechnung möglichst auf Transaktionsebene erfolgen, bei Verrechnungssystemen ist eine sinnvolle Zusammenfassung gleichartiger Produkte und Geschäfte zulässig. Die Überwachung der Entwicklung und regelmäßigen Überprüfung dieser Systeme obliegt dem Risikocontrolling, welches die Expertise der Treasury nutzen kann.
Alle Institute müssen bis spätestens Ende 2013 ein Konzept für ein Liquiditätstransferpreis- bzw. Verrechnungssystem erstellen. Die Umsetzungsfrist wird über das Jahresende hinaus gewährt, wobei die Aufsicht Verzögerungen im Einzelfall mit Augenmaß beurteilt, sofern sie nicht auf Versäumnisse des Instituts zurückzuführen sind. Institute sollen vorhandene Mechanismen überprüfen und zeitnah Verbesserungen vornehmen.
Zum Rahmenwerk: MaRisk: Mindestanforderungen an das Risikomanagement
Die aufsichtliche Auslegung des § 25a KWG durch die BaFin: Organisation, Risikosteuerung, Kreditgeschäft, Handel und Auslagerung.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu MaRisk: Mindestanforderungen an das Risikomanagement
- 30.06.2026Vergleichsversion der 9. MaRisk-Novelle (Konsultationsfassung zur Veröffentlichungsfassung)
- 30.06.2026Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk 9. Novelle)
- 30.06.2026Vergleich der 8. und 9. MaRisk-Novelle (CIRCULAR)
- 30.06.20269. MaRisk-Novelle veröffentlicht: prinzipienorientierte Neufassung mit mehr Proportionalität (RS 06/2026)
- 01.04.2026Konsultation 02/2026: Entwurf der 9. MaRisk-Novelle
- 29.05.20248. MaRisk-Novelle: EBA-Leitlinien zu Zinsänderungs- und Credit-Spread-Risiken im Anlagebuch umgesetzt (RS 06/2024)