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Alle Updates zu Gedeckte Schuldverschreibungen (Pfandbriefgesetz, Covered-Bond-Richtlinie)
Eigenmittel & AufsichtsrechtKonsultationBaFinKonsultation 10/2021

Konsultation zur Ersten pfandbriefrechtlichen Änderungsverordnung

BaFinPfandBG, RL (EU) 2019/2162, VO (EU) 2019/2160, EU+DE

Die BaFin konsultiert den Entwurf einer Ersten pfandbriefrechtlichen Änderungsverordnung. Diese Verordnung soll eine neue Pfandbriefrechtliche Meldeverordnung (PfandMeldeV) einführen und Änderungen an der Pfandbrief-Barwertverordnung, der Deckungsregisterverordnung, der Beleihungswertermittlungsverordnung, der Schiffsbeleihungswertermittlungsverordnung, der Flugzeugbeleihungswertermittlungsverordnung und der Refinanzierungsregisterverordnung vornehmen.

Die Konsultation zielt darauf ab, die Regelungen für Pfandbriefe umfassend zu aktualisieren und anzupassen. Insbesondere werden Fragen zur Berücksichtigung von Zinsstress-Szenarien, zur Abbildung von Risikobarwerten und zur Eintragung von Rahmenverträgen für Derivategeschäfte in das Deckungsregister aufgeworfen. Die Änderungen sind für Pfandbriefbanken relevant, da sie neue Meldepflichten und Anpassungen in der Bewertung und Registrierung von Deckungswerten mit sich bringen.

Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 3. September 2021 eingereicht werden. Die Konsultation erfolgt ausschließlich im schriftlichen Verfahren.

Zum Rahmenwerk: Gedeckte Schuldverschreibungen (Pfandbriefgesetz, Covered-Bond-Richtlinie)

Emission gedeckter Schuldverschreibungen: Deckungsregister, Treuhänder, Liquiditätspuffer, Beleihungswerte und das EU-Label „European Covered Bond (Premium)“. Das Pfandbriefgesetz setzt die Covered-Bond-Richtlinie um.

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