Sanktionen gegen Belarus: Aktualisierung der Liste restriktiver Maßnahmen (EU) 2026/2313
EU-Sanktions-VOen, AWG, AWV, SanktDG, EU+DE
Diese Durchführungsverordnung des Rates aktualisiert die Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen. Sie fügt eine Person hinzu, die für die Unterstützung der Aggression Russlands gegen die Ukraine und die Bedrohung der Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine verantwortlich ist.
Die Verordnung gilt für alle Unternehmen und Personen, die in den Geltungsbereich der EU-Sanktionen fallen. Sie müssen sicherstellen, dass sie keine Geschäftsbeziehungen mit der neu gelisteten Person unterhalten und deren Vermögenswerte einfrieren.
Die Verordnung ist am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft getreten.
Zum Rahmenwerk: Finanzsanktionen & Embargos
Finanzsanktionen und Embargos: unmittelbar geltende EU-Sanktionsverordnungen, Bereitstellungs- und Verfügungsverbote, Meldepflichten gegenüber der Bundesbank, Außenwirtschaftsrecht und die Sanktionsdurchsetzung durch die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu Finanzsanktionen & Embargos
- 13.10.2026Durchführungsverordnung zur Aktualisierung der Sanktionsliste für Guinea (EU) 2026/2318
- 12.10.2026Durchführungsverordnung zur Aktualisierung von Sanktionseinträgen (EU) 2026/2292
- 12.10.2026Sanktionen Ukraine: Änderungen der restriktiven Maßnahmen (EU) 2026/2281
- 12.10.2026Sanktionen DVRK: Änderungen der restriktiven Maßnahmen (EU) 2026/2278
- 09.10.2026Durchführungsverordnung zu restriktiven Maßnahmen gegen Personen im Sudan (2026/2262)
- 23.07.202621. Russland-Sanktionspaket: 33 weitere Banken gesperrt, Kryptobörsen in Drittländern gelistet