Durchführungsverordnung zur Aktualisierung der Sanktionsliste für Guinea (EU) 2026/2318
EU-Sanktions-VOen, AWG, AWV, SanktDG, EU+DE
Diese Durchführungsverordnung ändert die Verordnung (EU) Nr. 1284/2009, die restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Guinea festlegt. Konkret wird Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1284/2009 geändert, indem die Angaben zu einer bestimmten Person in der Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aktualisiert werden.
Die Aktualisierung betrifft die Identifizierung und die spezifischen Informationen zu einer gelisteten Person. Dies ist relevant für Finanzinstitute und andere Unternehmen, die die Einhaltung von Sanktionslisten sicherstellen müssen, um Transaktionen mit gelisteten Personen zu vermeiden.
Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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