Sanktionen gegen die Ukraine: Aktualisierung der Liste restriktiver Maßnahmen (EU) 2026/2333
EU-Sanktions-VOen, AWG, AWV, SanktDG, EU+DE
Diese Durchführungsverordnung des Rates aktualisiert die Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen. Die Änderungen betreffen die Angaben zu einer bereits gelisteten Person, die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgeführt ist. Es handelt sich um eine rein technische Anpassung der Identifikationsdaten.
Die Verordnung ist für alle Unternehmen und Personen in der EU relevant, die Geschäftsbeziehungen zu den gelisteten Entitäten unterhalten oder potenziell aufnehmen könnten. Sie müssen sicherstellen, dass sie die aktualisierten Sanktionslisten einhalten und keine Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen direkt oder indirekt zur Verfügung stellen.
Die Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Zum Rahmenwerk: Finanzsanktionen & Embargos
Finanzsanktionen und Embargos: unmittelbar geltende EU-Sanktionsverordnungen, Bereitstellungs- und Verfügungsverbote, Meldepflichten gegenüber der Bundesbank, Außenwirtschaftsrecht und die Sanktionsdurchsetzung durch die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung.
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