SREP 2024: Neue Zuschlagsklassen zur Bestimmung der Eigenmittelanforderung
EBA/GL/2026/06, EU
Die BaFin hat ihre Methodik zur Bestimmung der Säule II-Gesamtkapitalanforderung (Pillar 2 Requirement, P2R) für Institute unter nationaler Aufsicht angepasst. Ab dem SREP-Zyklus 2024 wird eine neu kalibrierte Zuschlagsmatrix für den Teilzuschlag weiterer wesentlicher Risiken angewendet.
Diese Neuerung berücksichtigt die flächendeckende Umstellung der Risikotragfähigkeitskonzepte (ICAAP) auf die neuen Sichtweisen gemäß dem RTF-Leitfaden von 2018. Der bisherige Konversionsfaktor von 0,8, der als Übergangslösung diente, entfällt. Die neue Matrix reduziert die Anzahl der Felder von sechzehn auf zwölf und differenziert nicht mehr zwischen den Risikoanalysenoten 1 und 2, da die Datenqualität als ausreichend zuverlässig erachtet wird.
Die angepasste Methodik führt zu deutlich abgesenkten Zuschlagssätzen für die P2R. Die neue Zuschlagsmatrix gilt ab dem SREP-Zyklus 2024, was sich auf die künftigen Bescheide für die betroffenen Institute auswirken wird.
Zum Rahmenwerk: Aufsichtlicher Überprüfungs- und Bewertungsprozess (SREP) und aufsichtliche Stresstests
EBA-Leitlinien, nach denen die Aufsicht Geschäftsmodell, Governance, Kapital- und Liquiditätsrisiken bewertet und Säule-2-Anforderungen festlegt. Die Neufassung 2026 integriert die IKT-Risikobewertung, den Output Floor und Drittlandzweigstellen.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu Aufsichtlicher Überprüfungs- und Bewertungsprozess (SREP) und aufsichtliche Stresstests
- 08.10.2026Aufsichtsmitteilung zur Methodik der Eigenmittelempfehlung (Pillar 2 Guidance – P2G) ab 2026 (08/2026)
- 08.10.2026Bafin konkretisiert Methodik zur Eigenmittelempfehlung
- 08.10.2026Aufsichtsmitteilung 08/2026 (BA): Methodik zur Eigenmittelempfehlung ab 2026
- 26.06.2026Überarbeitete SREP-Leitlinien: ein Regelwerk für SREP und IKT-Risikobewertung, Anwendung ab 01.01.2027
- 24.10.2025Konsultation zur Überarbeitung der SREP-Leitlinien: DORA, ESG, Output Floor und Drittlandzweigstellen