Das neue EU-Geldwäschepaket verlagert die zentralen Sorgfalts-, Melde- und Transparenzpflichten in eine unmittelbar geltende Verordnung und harmonisiert damit erstmals das materielle Geldwäscherecht in der gesamten Union. Nationale Spielräume werden deutlich reduziert.
Die neue Behörde AMLA mit Sitz in Frankfurt erlässt technische Standards, koordiniert die nationalen Aufseher und beaufsichtigt ab 2028 ausgewählte, besonders risikoreiche Verpflichtete direkt. Institute sollten ihre Kundenannahme- und Monitoring-Prozesse frühzeitig auf das neue Regelwerk ausrichten.