Konsultation zu Leitlinien zur laufenden Überwachung von Geschäftsbeziehungen (AMLA)
VO (EU) 2024/1620, 2024/1624, EU
Die AMLA hat eine Konsultation zu Entwürfen von Leitlinien zur laufenden Überwachung von Geschäftsbeziehungen gestartet. Diese Leitlinien sollen Verpflichtete bei der Umsetzung ihrer Pflichten zur kontinuierlichen Überwachung von Geschäftsbeziehungen und Transaktionen unterstützen, um ungewöhnliche oder verdächtige Aktivitäten zu erkennen.
Die Entwürfe gliedern sich in allgemeine Grundsätze sowie spezifische Leitlinien zur Aktualisierung von Kundeninformationen und zum Rahmen für die Transaktions- und Aktivitätsüberwachung. Sie richten sich an alle Stakeholder im Bereich des EU-Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrahmens, insbesondere an Finanzinstitute und bestimmte Nicht-Finanzunternehmen und -berufe.
Die Konsultation läuft bis zum 3. September 2026. Eine öffentliche Anhörung zu den Entwürfen ist für den 2. Juli 2026 geplant.
- 03.09.2026
- Frist (3 Tage)
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Zum Rahmenwerk: AMLA-Verordnung und EU-Geldwäscheverordnung
Das unmittelbar geltende EU-Geldwäscherecht samt der neuen Behörde AMLA, die technische Standards erlässt und ausgewählte Institute direkt beaufsichtigt.
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