Stellungnahme des Bundesrates zum NIS2-Umsetzungsgesetz
Die Länder fordern längere Übergangsfristen für Einrichtungen unterhalb der Schwellenwerte und eine Klarstellung zum Verhältnis zu DORA.
Quelle: dip.bundestag.deRL (EU) 2022/2555, BSIG ↗, EU+DE
NIS2 weitet die europäischen Cybersicherheitspflichten auf deutlich mehr Sektoren und Unternehmen aus und unterscheidet zwischen wesentlichen und wichtigen Einrichtungen. Verlangt werden Risikomanagementmaßnahmen nach dem Stand der Technik, Lieferkettensicherheit und eine gestufte Meldung erheblicher Sicherheitsvorfälle.
In Deutschland erfolgt die Umsetzung über das NIS2-Umsetzungsgesetz im BSI-Gesetz; die Geschäftsleitung haftet persönlich für die Billigung und Überwachung der Maßnahmen. Für Finanzunternehmen gilt der Grundsatz, dass DORA als spezielleres Regime vorgeht.
Die Länder fordern längere Übergangsfristen für Einrichtungen unterhalb der Schwellenwerte und eine Klarstellung zum Verhältnis zu DORA.
Quelle: dip.bundestag.deÜbernimmt den Referentenentwurf weitgehend, ergänzt aber eine ausdrückliche Bereichsausnahme für Unternehmen, die bereits vollständig unter DORA fallen.
Quelle: dip.bundestag.deErste Fassung mit Registrierungspflicht binnen drei Monaten und Nachweispflicht gegenüber dem BSI alle drei Jahre.
Quelle: bmi.bund.deDas Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat sein neues BSI-Portal freigeschaltet, welches den zweiten Schritt der NIS-2-Registrierung darstellt. Unternehmen müssen sich zunächst bei „Mein Unternehmenskonto“ anmelden und anschließend im BSI-Portal registrieren. Das Portal dient der Meldung erheblicher Sicherheitsvorfälle und dem Austausch von Cybersicherheitsinformationen.
Original öffnen: bsi.bund.de ↗Das Gesetz dient der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in deutsches Recht. Es regelt zudem wesentliche Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung.
Original öffnen: recht.bund.de ↗Das Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie tritt am 06.12.2025 in Kraft und modernisiert das Cybersicherheitsrecht in Deutschland. Es erhöht die Anforderungen an die Cybersicherheit der Bundesverwaltung und erweitert den Kreis der regulierten Unternehmen erheblich.
Original öffnen: bsi.bund.de ↗