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GeldwäschepräventionLeitlinienEDPB

EDPB und AMLA entwickeln gemeinsame Leitlinien zur Informationsweitergabe im Kampf gegen Finanzkriminalität

EDPBVO (EU) 2024/1620, 2024/1624, EU

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB) und die Anti-Geldwäsche-Behörde (AMLA) entwickeln gemeinsame Leitlinien zur Informationsweitergabe im Kampf gegen Finanzkriminalität. Ziel ist es, die Zusammenarbeit zu fördern und gleichzeitig den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Dies betrifft insbesondere die Umsetzung von Artikel 75 der Geldwäscheverordnung, der den Austausch von Informationen zwischen Unternehmen, Fachleuten und Behörden ermöglicht.

Die Leitlinien sollen praktische Anweisungen geben, wie Partnerschaften für den Informationsaustausch aufgebaut werden können, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung effektiv zu bekämpfen. Sie richten sich an Unternehmen, Aufsichtsbehörden, Financial Intelligence Units (FIUs) und Datenschutzbehörden. Die Möglichkeit des Informationsaustauschs gemäß Artikel 75 der Geldwäscheverordnung tritt am 10. Juli 2027 in Kraft.

EDPB und AMLA planen, noch in diesem Jahr eine Veranstaltung abzuhalten, um erste Meinungen von Interessengruppen einzuholen. Eine öffentliche Konsultation zu den Entwürfen der Leitlinien ist für das erste Halbjahr 2027 vorgesehen.

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Das unmittelbar geltende EU-Geldwäscherecht samt der neuen Behörde AMLA, die technische Standards erlässt und ausgewählte Institute direkt beaufsichtigt.

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