EuGH-Urteil: Widerrufsrecht bei dynamischen Streaming-Diensten nicht ausschließbar (C-234/25)
RL (EU) 2023/2225 (CCD II), KWG, § 18a KWG, § 4 Abs. 1a FinDAG, EU+DE
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass das Widerrufsrecht bei Streaming-Diensten nicht ausgeschlossen werden darf, wenn das Angebot dynamisch ist und sich an das Nutzerverhalten anpasst. Dies betrifft Dienste, die über die bloße Bereitstellung spezifischer Inhalte hinausgehen, indem sie beispielsweise Empfehlungen basierend auf Wiedergabelisten oder angesehenen Inhalten geben.
Diese Entscheidung ist relevant für Anbieter von Streaming-Diensten in der EU. Sie müssen sicherstellen, dass Verbraucher ihr Widerrufsrecht auch dann ausüben können, wenn sie der sofortigen Vertragserfüllung zugestimmt haben. Die Interessen der Anbieter werden durch die Möglichkeit geschützt, eine angemessene Entschädigung für die bereits erfolgte Nutzung zu verlangen, die sich nach Nutzungsdauer oder dem wirtschaftlichen Wert der konsumierten Inhalte richtet.
Das Urteil erging im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens des österreichischen Obersten Gerichtshofs bezüglich der Auslegung der Richtlinie über die Rechte der Verbraucher (2011/83/EU). Nationale Gerichte müssen nun ihre Entscheidungen auf Grundlage dieser Auslegung treffen.
Zum Rahmenwerk: Verbraucherschutz im Finanzgeschäft (CCD II)
Aufsichtlicher Verbraucherschutz im Kreditgeschäft: die Verbraucherkreditrichtlinie CCD II und ihre Umsetzung, Kreditwürdigkeitsprüfung, vorvertragliche Informations- und Erläuterungspflichten, Vorgaben für Werbung und Kostendarstellung, Erlaubnisfragen für Kreditgeber und Kreditvermittler sowie die BaFin-Aufsichtspraxis zum kollektiven Verbraucherschutz.
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