EBA lehnt Frage zu Kontrahentenrisiko bei Spot-Instrumenten auf nicht zugeteiltes Gold ab (Q&A 2026_7994)
VO (EU) 2024/1623, RL (EU) 2024/1619, EU
Die EBA hat eine Frage bezüglich des Kontrahentenrisikos von Spot-Instrumenten auf nicht zugeteiltes Gold abgelehnt. Die Anfrage bezog sich auf die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) und das Thema Kreditrisiko.
Die EBA lehnte die Frage ab, da keine Leitlinien oder Klarstellungen der EBA als notwendig erachtet wurden. Zudem schien die Frage auf eine spezifische Beratung zur aufsichtsrechtlichen Behandlung einer bestimmten Transaktionsart abzuzielen. Der Q&A-Prozess ist nicht dazu gedacht, Ratschläge zu individuellen Transaktionen zu erteilen.
Das Single Rule Book Q&A-Tool dient der Bereitstellung von Erläuterungen und nicht-bindenden Auslegungen zur praktischen Anwendung von Rechtsakten, nicht der individuellen Beratung.
Zum Rahmenwerk: CRR III / CRD VI: Eigenmittel und Aufsicht
Umsetzung von Basel III in der EU: Eigenmittelanforderungen, Output Floor, Kreditrisiko-Standardansatz und Marktrisiko. Die CRD VI ist in Deutschland seit 31.03.2026 durch das BRUBEG im KWG umgesetzt.
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