Aufsichtsmitteilung 08/2026 (BA): Methodik zur Eigenmittelempfehlung ab 2026
VO (EU) 2024/1623, RL (EU) 2024/1619, EU
Die BaFin informiert über die Methodik und den Prozess zur Eigenmittelempfehlung (Pillar 2 Guidance – P2G) ab 2026. Ziel ist es, Transparenz bei der Ermittlung der Eigenmittelempfehlung zu schaffen und aufsichtliche Prozesse zu vereinfachen. Die Mitteilung ergänzt den Beitrag zum LSI-Stresstest von BaFin und Deutscher Bundesbank und konkretisiert § 6d Abs. 1 KWG in Verbindung mit den EBA-SREP-Guidelines.
Künftig erhalten nur noch Institute eine Empfehlung für zusätzliche Eigenmittel, deren Kapitalquoten im adversen Szenario des LSI-Stresstests unter eine bestimmte Grenze fallen. Diese Grenze setzt sich aus den vorgeschriebenen Kapitalanforderungen (TSCR) zuzüglich eines Puffers von 500 Basispunkten zusammen. Institute mit solider Kapitalausstattung oder geringen Risiken sollen grundsätzlich keine Empfehlung für zusätzliche Eigenmittel mehr erhalten. Die Berechnung der Eigenmittelempfehlung erfolgt durch Multiplikation des Kapitalverzehrs aus dem adversen Szenario mit einem Kalibrierungsfaktor, der für 2026 auf 65 % festgelegt wurde.
Die Aufsichtsmitteilung gilt ab dem 08.10.2026 bis zum 30.08.2028. Eine Überführung in ein Rundschreiben ist vorgesehen, sofern sich die Verwaltungspraxis verstetigt. Der Kalibrierungsfaktor wird zu jedem LSI-Stresstest neu festgelegt.
Zum Rahmenwerk: CRR III / CRD VI: Eigenmittel und Aufsicht
Umsetzung von Basel III in der EU: Eigenmittelanforderungen, Output Floor, Kreditrisiko-Standardansatz und Marktrisiko. Die CRD VI ist in Deutschland seit 31.03.2026 durch das BRUBEG im KWG umgesetzt.
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