Anhörung zur Erhöhung des österreichischen Systemrisikopuffers für Gewerbeimmobilienkredite
VO (EU) 2024/1623, RL (EU) 2024/1619, EU
Die BaFin beabsichtigt, den von der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) angeordneten sektoralen Systemrisikopuffer für bestimmte gewerbeimmobilienbesicherte Kredite reziprok anzuwenden und schrittweise zu erhöhen. Der Puffer soll von 1,0 auf 2,0 Prozent ab dem 1. Juli 2026 und weiter auf 3,5 Prozent ab dem 1. Juli 2027 angehoben werden.
Diese Maßnahme betrifft Institute im Sinne des § 1 Abs. 1b KWG, Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen und gemischte Finanzholding-Gruppen, deren in Österreich belegene Risikopositionen im Bereich Gewerbeimmobilien 100 Mio. Euro überschreiten. Der Puffer gilt für Risikopositionen gegenüber nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften im Bau- und Immobiliensektor in Österreich, die nach NACE-Klassifikation ermittelt werden, mit Ausnahme gemeinnütziger Bauvereinigungen. Die Anwendung erfolgt auf Einzel-, teilkonsolidierter und konsolidierter Basis.
Interessierte Parteien haben bis zum 28. September 2026 die Möglichkeit, sich zu der geplanten Maßnahme zu äußern. Nach Ablauf dieser Frist wird die BaFin über den Erlass der Allgemeinverfügung entscheiden.
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Umsetzung von Basel III in der EU: Eigenmittelanforderungen, Output Floor, Kreditrisiko-Standardansatz und Marktrisiko. Die CRD VI ist in Deutschland seit 31.03.2026 durch das BRUBEG im KWG umgesetzt.
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