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KWG und PfandBG: Bafin veröffentlicht Rundschreiben zu wichtigen Funktionsträgern

BaFinVO (EU) 2024/1623, RL (EU) 2024/1619, EU

Die BaFin hat zwei Rundschreiben veröffentlicht, die ihre Verwaltungspraxis bezüglich wichtiger Funktionsträger nach dem Kreditwesengesetz (KWG) und dem Pfandbriefgesetz (PfandBG) konkretisieren. Es handelt sich um das Rundschreiben 10/2026 (BA) zur Bestellung von Verwaltern des Refinanzierungsregisters gemäß §§ 22e ff. KWG und das Rundschreiben 11/2026 (BA) zur Bestellung von Treuhändern bei einer Pfandbriefbank gemäß §§ 7 ff. PfandBG.

Die Rundschreiben legen die Erwartungen der BaFin an die Unabhängigkeit, Zuverlässigkeit und Expertise dieser Funktionsträger sowie deren Stellvertreter fest. Institute müssen der BaFin entsprechende Nachweise vorlegen. Das Rundschreiben zu den Treuhändern ersetzt die bisherigen FAQs zu diesem Thema.

Die BaFin unterstützt die Institute bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen wie Lebenslauf, Führungszeugnis und Unabhängigkeitserklärung. Zudem informieren die Rundschreiben über die Verwaltungsverfahren, die Vergütung der Funktionsträger und die anfallenden Gebühren für die Bestellung.

Zum Rahmenwerk: CRR III / CRD VI: Eigenmittel und Aufsicht

Umsetzung von Basel III in der EU: Eigenmittelanforderungen, Output Floor, Kreditrisiko-Standardansatz und Marktrisiko. Die CRD VI ist in Deutschland seit 31.03.2026 durch das BRUBEG im KWG umgesetzt.

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