BaFin-Rundschreiben zur Bestellung von Verwaltern des Refinanzierungsregisters (10/2026)
VO (EU) 2024/1623, RL (EU) 2024/1619, EU
Dieses Rundschreiben der BaFin konkretisiert die Anforderungen an Verwalter von Refinanzierungsregistern gemäß §§ 22e ff. KWG und bietet praktische Hilfestellungen für die Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen. Es definiert die Kriterien für die Bestellung und Verlängerung der Bestellung dieser Verwalter, insbesondere hinsichtlich ihrer Unabhängigkeit, Zuverlässigkeit und Sachkunde.
Das Rundschreiben richtet sich an Unternehmen, die ein Refinanzierungsregister führen möchten, sowie an Bewerber für das Amt des Verwalters. Es legt dar, dass Verwalter natürliche Personen sein müssen, die unabhängig vom registerführenden Unternehmen agieren, zuverlässig sind und über spezifische Kenntnisse im Bereich KWG, RefiRegV, BGB und InsO verfügen. Die BaFin ist für die Bestellung zuständig, die auf Vorschlag des registerführenden Unternehmens erfolgt.
Das Rundschreiben ist ab dem 14.09.2026 gültig. Es enthält detaillierte Vorgaben zu den einzureichenden Unterlagen, wie Lebenslauf, Straffreiheitserklärung, Führungszeugnis und Unabhängigkeitserklärung, sowie Hinweise zur Vergütung und Gebührenpflichtigkeit der Bestellung.
Zum Rahmenwerk: CRR III / CRD VI: Eigenmittel und Aufsicht
Umsetzung von Basel III in der EU: Eigenmittelanforderungen, Output Floor, Kreditrisiko-Standardansatz und Marktrisiko. Die CRD VI ist in Deutschland seit 31.03.2026 durch das BRUBEG im KWG umgesetzt.
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