BaFin-Rundschreiben zu Verwaltern des Refinanzierungsregisters (10/2026)
VO (EU) 2024/1623, RL (EU) 2024/1619, EU
Das Rundschreiben 10/2026 (BA) der BaFin konkretisiert die Anforderungen an Verwalter von Refinanzierungsregistern gemäß §§ 22e ff. KWG und bietet praktische Hilfestellungen für die Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen.
Es richtet sich an Unternehmen, die ein Refinanzierungsregister führen möchten, sowie an Bewerber für das Amt des Verwalters. Die BaFin legt dar, dass Verwalter unabhängig, zuverlässig und sachkundig sein müssen und das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben dürfen. Insbesondere wird auf die Unabhängigkeit vom registerführenden Unternehmen, die Zuverlässigkeit hinsichtlich straf- und ordnungswidrigkeitenrechtlicher Aspekte sowie die erforderliche Sachkunde in Bezug auf KWG, RefiRegV, BGB und InsO eingegangen.
Die Bestellung erfolgt durch die BaFin auf Vorschlag des registerführenden Unternehmens, in der Regel für fünf Jahre oder bis zur Vollendung des 75. Lebensjahres des Verwalters. Das Rundschreiben ist seit dem 14.09.2026 in Kraft und listet detailliert die einzureichenden Unterlagen auf, darunter Lebenslauf, Straffreiheitserklärung, Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister.
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Umsetzung von Basel III in der EU: Eigenmittelanforderungen, Output Floor, Kreditrisiko-Standardansatz und Marktrisiko. Die CRD VI ist in Deutschland seit 31.03.2026 durch das BRUBEG im KWG umgesetzt.
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