NachhaltigkeitRichtlinieEU-AmtsblattRL 2014/95/EU
NFRD: nichtfinanzielle Erklärung für große Unternehmen von öffentlichem Interesse
RL (EU) 2022/2464, ESRS, EU+DE
Die Richtlinie 2014/95/EU verpflichtet große kapitalmarktorientierte Unternehmen, Banken und Versicherer mit mehr als 500 Beschäftigten zu Angaben zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, Menschenrechten und Korruptionsbekämpfung. Anwendung ab Geschäftsjahr 2017; in Deutschland durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz 2017 umgesetzt.
- 01.01.2017
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: CSRD: Nachhaltigkeitsberichterstattung
Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht nach den ESRS-Standards samt Prüfungspflicht; Umfang und Zeitplan werden derzeit durch das Omnibus-Paket der EU-Kommission überarbeitet.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu CSRD: Nachhaltigkeitsberichterstattung
- 13.10.2026ESMA: Gemeinsame Prüfungsschwerpunkte für Jahresfinanzberichte 2026
- 21.09.2026Vereinfachte ESRS im Amtsblatt veröffentlicht
- 03.07.2026Kommission verabschiedet überarbeitete ESRS und freiwilligen Berichtsstandard zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands
- 06.05.2026Erläuterungen zur Value Chain Cap der CSRD und zum freiwilligen Nachhaltigkeitsberichtsstandard
- 06.05.2026Kommission bittet um Feedback zu überarbeiteten Nachhaltigkeitsberichtsstandards
- 26.02.2026Omnibus I im Amtsblatt: CSRD-Anwendungsbereich drastisch verkleinert, ESRS vereinfacht