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Alle Updates zu CSRD: Nachhaltigkeitsberichterstattung
NachhaltigkeitRichtlinieEU-AmtsblattRL 2014/95/EU

NFRD: nichtfinanzielle Erklärung für große Unternehmen von öffentlichem Interesse

EU-AmtsblattRL (EU) 2022/2464, ESRS, EU+DE

Die Richtlinie 2014/95/EU verpflichtet große kapitalmarktorientierte Unternehmen, Banken und Versicherer mit mehr als 500 Beschäftigten zu Angaben zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, Menschenrechten und Korruptionsbekämpfung. Anwendung ab Geschäftsjahr 2017; in Deutschland durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz 2017 umgesetzt.

01.01.2017
Anwendung ab

Zum Rahmenwerk: CSRD: Nachhaltigkeitsberichterstattung

Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht nach den ESRS-Standards samt Prüfungspflicht; Umfang und Zeitplan werden derzeit durch das Omnibus-Paket der EU-Kommission überarbeitet.

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