NachhaltigkeitRichtlinieEU-AmtsblattRL 2014/95/EU
NFRD: nichtfinanzielle Erklärung für große Unternehmen von öffentlichem Interesse
RL (EU) 2022/2464, ESRS, EU+DE
Die Richtlinie 2014/95/EU verpflichtet große kapitalmarktorientierte Unternehmen, Banken und Versicherer mit mehr als 500 Beschäftigten zu Angaben zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, Menschenrechten und Korruptionsbekämpfung. Anwendung ab Geschäftsjahr 2017; in Deutschland durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz 2017 umgesetzt.
- 01.01.2017
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: CSRD: Nachhaltigkeitsberichterstattung
Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht nach den ESRS-Standards samt Prüfungspflicht; Umfang und Zeitplan werden derzeit durch das Omnibus-Paket der EU-Kommission überarbeitet.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu CSRD: Nachhaltigkeitsberichterstattung
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