NachhaltigkeitDelegierte VOEU-AmtsblattDel. VO (EU) 2023/2772
Erster Satz der Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS)
RL (EU) 2022/2464, ESRS, EU+DE
Die Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 enthält die zwölf sektorunabhängigen ESRS (Querschnitts-, Umwelt-, Sozial- und Governance-Standards) mit dem Grundsatz der doppelten Wesentlichkeit. Anwendung für Geschäftsjahre ab 01.01.2024.
- 01.01.2024
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: CSRD: Nachhaltigkeitsberichterstattung
Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht nach den ESRS-Standards samt Prüfungspflicht; Umfang und Zeitplan werden derzeit durch das Omnibus-Paket der EU-Kommission überarbeitet.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu CSRD: Nachhaltigkeitsberichterstattung
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- 06.05.2026Commission seeks feedback on revised sustainability reporting standards
- 26.02.2026Omnibus I im Amtsblatt: CSRD-Anwendungsbereich drastisch verkleinert, ESRS vereinfacht
- 16.04.2025Stop-the-Clock-Richtlinie: Berichtspflichten der zweiten und dritten Welle um zwei Jahre verschoben
- 16.12.2022CSRD im Amtsblatt veröffentlicht
- 15.11.2014NFRD: nichtfinanzielle Erklärung für große Unternehmen von öffentlichem Interesse