NachhaltigkeitRichtlinieEU-AmtsblattRL (EU) 2025/794
Stop-the-Clock-Richtlinie: Berichtspflichten der zweiten und dritten Welle um zwei Jahre verschoben
RL (EU) 2022/2464, ESRS, EU+DE
Die Richtlinie (EU) 2025/794 verschiebt die CSRD-Berichtspflicht für große Unternehmen, die noch nicht unter die NFRD fielen, und für börsennotierte KMU um zwei Jahre und die CSDDD-Umsetzung um ein Jahr. In Kraft seit 17.04.2025.
- 17.04.2025
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: CSRD: Nachhaltigkeitsberichterstattung
Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht nach den ESRS-Standards samt Prüfungspflicht; Umfang und Zeitplan werden derzeit durch das Omnibus-Paket der EU-Kommission überarbeitet.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu CSRD: Nachhaltigkeitsberichterstattung
- 13.10.2026ESMA: Gemeinsame Prüfungsschwerpunkte für Jahresfinanzberichte 2026
- 21.09.2026Vereinfachte ESRS im Amtsblatt veröffentlicht
- 03.07.2026Kommission verabschiedet überarbeitete ESRS und freiwilligen Berichtsstandard zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands
- 06.05.2026Erläuterungen zur Value Chain Cap der CSRD und zum freiwilligen Nachhaltigkeitsberichtsstandard
- 06.05.2026Kommission bittet um Feedback zu überarbeiteten Nachhaltigkeitsberichtsstandards
- 26.02.2026Omnibus I im Amtsblatt: CSRD-Anwendungsbereich drastisch verkleinert, ESRS vereinfacht