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Alle Updates zu CSRD: Nachhaltigkeitsberichterstattung
NachhaltigkeitRichtlinieEU-AmtsblattRL (EU) 2025/794

Stop-the-Clock-Richtlinie: Berichtspflichten der zweiten und dritten Welle um zwei Jahre verschoben

EU-AmtsblattRL (EU) 2022/2464, ESRS, EU+DE

Die Richtlinie (EU) 2025/794 verschiebt die CSRD-Berichtspflicht für große Unternehmen, die noch nicht unter die NFRD fielen, und für börsennotierte KMU um zwei Jahre und die CSDDD-Umsetzung um ein Jahr. In Kraft seit 17.04.2025.

17.04.2025
Anwendung ab

Zum Rahmenwerk: CSRD: Nachhaltigkeitsberichterstattung

Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht nach den ESRS-Standards samt Prüfungspflicht; Umfang und Zeitplan werden derzeit durch das Omnibus-Paket der EU-Kommission überarbeitet.

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