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Alle Updates zu CSRD: Nachhaltigkeitsberichterstattung
NachhaltigkeitRichtlinieEU-AmtsblattRL (EU) 2026/470

Omnibus I im Amtsblatt: CSRD-Anwendungsbereich drastisch verkleinert, ESRS vereinfacht

EU-AmtsblattRL (EU) 2022/2464, ESRS, EU+DE

Die Richtlinie (EU) 2026/470 beschränkt die Berichtspflicht auf große Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und Umsatzschwelle, führt freiwillige Standards für kleinere Unternehmen ein, begrenzt Datenanforderungen in der Wertschöpfungskette und verschiebt die CSDDD auf Juli 2028/2029. In Kraft seit 18.03.2026, Umsetzung der CSRD-Änderungen bis 19.03.2027.

18.03.2026
Anwendung ab

Zum Rahmenwerk: CSRD: Nachhaltigkeitsberichterstattung

Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht nach den ESRS-Standards samt Prüfungspflicht; Umfang und Zeitplan werden derzeit durch das Omnibus-Paket der EU-Kommission überarbeitet.

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