NachhaltigkeitRichtlinieEU-AmtsblattRL (EU) 2026/470
Omnibus I im Amtsblatt: CSRD-Anwendungsbereich drastisch verkleinert, ESRS vereinfacht
RL (EU) 2022/2464, ESRS, EU+DE
Die Richtlinie (EU) 2026/470 beschränkt die Berichtspflicht auf große Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und Umsatzschwelle, führt freiwillige Standards für kleinere Unternehmen ein, begrenzt Datenanforderungen in der Wertschöpfungskette und verschiebt die CSDDD auf Juli 2028/2029. In Kraft seit 18.03.2026, Umsetzung der CSRD-Änderungen bis 19.03.2027.
- 18.03.2026
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: CSRD: Nachhaltigkeitsberichterstattung
Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht nach den ESRS-Standards samt Prüfungspflicht; Umfang und Zeitplan werden derzeit durch das Omnibus-Paket der EU-Kommission überarbeitet.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu CSRD: Nachhaltigkeitsberichterstattung
- 06.05.2026Erläuterungen zur Value Chain Cap der CSRD und zum freiwilligen Nachhaltigkeitsberichtsstandard
- 06.05.2026Commission seeks feedback on revised sustainability reporting standards
- 16.04.2025Stop-the-Clock-Richtlinie: Berichtspflichten der zweiten und dritten Welle um zwei Jahre verschoben
- 22.12.2023Erster Satz der Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS)
- 16.12.2022CSRD im Amtsblatt veröffentlicht
- 15.11.2014NFRD: nichtfinanzielle Erklärung für große Unternehmen von öffentlichem Interesse