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Commission seeks feedback on revised sustainability reporting standards

RL (EU) 2022/2464, ESRS, EU+DE

Die Europäische Kommission hat einen Monat lang eine öffentliche Konsultation zu den überarbeiteten Entwürfen der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und einem freiwilligen Berichtsstandard für kleinere Unternehmen gestartet. Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand für EU-Unternehmen zu reduzieren und gleichzeitig die Qualität der Nachhaltigkeitsangaben zu erhalten.

Die überarbeiteten ESRS reduzieren die Anzahl der obligatorischen Datenpunkte um über 60 % und die Gesamtzahl der Datenpunkte um über 70 %. Sie sind kürzer, klarer und führen neue Flexibilitäten sowie eine vereinfachte Wesentlichkeitsanalyse ein, was die Berichtskosten pro Unternehmen voraussichtlich um mehr als 30 % senken wird. Der Entwurf des freiwilligen Standards unterstützt Unternehmen, die nicht den obligatorischen CSRD-Anforderungen unterliegen, und führt eine „Wertschöpfungsketten-Obergrenze“ ein, die verhindert, dass CSRD-pflichtige Unternehmen von kleineren Partnern (bis 1000 Mitarbeiter) mehr Informationen verlangen, als im freiwilligen Standard festgelegt ist.

Interessenträger können bis zum 3. Juni Feedback über das „Have-Your-Say“-Portal abgeben. Anschließend wird die Kommission die beiden delegierten Rechtsakte so schnell wie möglich verabschieden, die dann dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Prüfung vorgelegt werden, bevor sie in Kraft treten.

So kommentieren Big 4 & Kanzleien

Zum Rahmenwerk: CSRD: Nachhaltigkeitsberichterstattung

Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht nach den ESRS-Standards samt Prüfungspflicht; Umfang und Zeitplan werden derzeit durch das Omnibus-Paket der EU-Kommission überarbeitet.

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