NachhaltigkeitRichtlinieEU-AmtsblattRL (EU) 2022/2464
CSRD im Amtsblatt veröffentlicht
RL (EU) 2022/2464, ESRS, EU+DE
Die Richtlinie (EU) 2022/2464 ersetzt die NFRD, weitet die Berichtspflicht stufenweise auf alle großen und börsennotierten Unternehmen aus, verlangt Berichterstattung nach ESRS im Lagebericht mit externer Prüfung und digitaler Auszeichnung. Erste Anwendung für Geschäftsjahre ab 01.01.2024.
- 01.01.2024
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: CSRD: Nachhaltigkeitsberichterstattung
Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht nach den ESRS-Standards samt Prüfungspflicht; Umfang und Zeitplan werden derzeit durch das Omnibus-Paket der EU-Kommission überarbeitet.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu CSRD: Nachhaltigkeitsberichterstattung
- 13.10.2026ESMA: Gemeinsame Prüfungsschwerpunkte für Jahresfinanzberichte 2026
- 21.09.2026Vereinfachte ESRS im Amtsblatt veröffentlicht
- 03.07.2026Kommission verabschiedet überarbeitete ESRS und freiwilligen Berichtsstandard zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands
- 06.05.2026Erläuterungen zur Value Chain Cap der CSRD und zum freiwilligen Nachhaltigkeitsberichtsstandard
- 06.05.2026Kommission bittet um Feedback zu überarbeiteten Nachhaltigkeitsberichtsstandards
- 26.02.2026Omnibus I im Amtsblatt: CSRD-Anwendungsbereich drastisch verkleinert, ESRS vereinfacht