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Alle Updates zu CSRD: Nachhaltigkeitsberichterstattung
NachhaltigkeitRichtlinieEU-AmtsblattRL (EU) 2022/2464

CSRD im Amtsblatt veröffentlicht

EU-AmtsblattRL (EU) 2022/2464, ESRS, EU+DE

Die Richtlinie (EU) 2022/2464 ersetzt die NFRD, weitet die Berichtspflicht stufenweise auf alle großen und börsennotierten Unternehmen aus, verlangt Berichterstattung nach ESRS im Lagebericht mit externer Prüfung und digitaler Auszeichnung. Erste Anwendung für Geschäftsjahre ab 01.01.2024.

01.01.2024
Anwendung ab

Zum Rahmenwerk: CSRD: Nachhaltigkeitsberichterstattung

Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht nach den ESRS-Standards samt Prüfungspflicht; Umfang und Zeitplan werden derzeit durch das Omnibus-Paket der EU-Kommission überarbeitet.

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