NachhaltigkeitRichtlinieEU-AmtsblattRL (EU) 2022/2464
CSRD im Amtsblatt veröffentlicht
RL (EU) 2022/2464, ESRS, EU+DE
Die Richtlinie (EU) 2022/2464 ersetzt die NFRD, weitet die Berichtspflicht stufenweise auf alle großen und börsennotierten Unternehmen aus, verlangt Berichterstattung nach ESRS im Lagebericht mit externer Prüfung und digitaler Auszeichnung. Erste Anwendung für Geschäftsjahre ab 01.01.2024.
- 01.01.2024
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: CSRD: Nachhaltigkeitsberichterstattung
Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht nach den ESRS-Standards samt Prüfungspflicht; Umfang und Zeitplan werden derzeit durch das Omnibus-Paket der EU-Kommission überarbeitet.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu CSRD: Nachhaltigkeitsberichterstattung
- 06.05.2026Erläuterungen zur Value Chain Cap der CSRD und zum freiwilligen Nachhaltigkeitsberichtsstandard
- 06.05.2026Commission seeks feedback on revised sustainability reporting standards
- 26.02.2026Omnibus I im Amtsblatt: CSRD-Anwendungsbereich drastisch verkleinert, ESRS vereinfacht
- 16.04.2025Stop-the-Clock-Richtlinie: Berichtspflichten der zweiten und dritten Welle um zwei Jahre verschoben
- 22.12.2023Erster Satz der Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS)
- 15.11.2014NFRD: nichtfinanzielle Erklärung für große Unternehmen von öffentlichem Interesse