Kommission verabschiedet überarbeitete ESRS und freiwilligen Berichtsstandard zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands
RL (EU) 2022/2464, ESRS, EU+DE
Die Europäische Kommission hat überarbeitete Europäische Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) und einen freiwilligen Berichtsstandard für kleinere Unternehmen verabschiedet. Die ESRS decken Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen ab und sollen Investoren sowie Stakeholdern Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken und deren Auswirkungen auf Menschen und Umwelt liefern.
Die überarbeiteten Standards zielen darauf ab, den Verwaltungsaufwand für EU-Unternehmen zu reduzieren, während gleichzeitig hochwertige Offenlegungen beibehalten werden. Sie sind Teil des „Omnibus I“-Vereinfachungspakets, das die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU strafft und die Anzahl der von der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erfassten Unternehmen verringert. Die Anzahl der obligatorischen Datenpunkte wurde um über 60 % und die Gesamtzahl der Datenpunkte um über 70 % reduziert, was die Berichtskosten pro Unternehmen um mehr als 30 % senken soll. Der freiwillige Berichtsstandard bietet einen proportionalen Referenzrahmen für kleinere Unternehmen außerhalb des CSRD-Anwendungsbereichs und erleichtert diesen die Beantwortung von Nachhaltigkeitsanfragen. Zudem wird eine Wertschöpfungskettenobergrenze eingeführt, die verhindert, dass CSRD-pflichtige Unternehmen mehr Informationen von ihren Zulieferern verlangen, als der freiwillige Standard vorsieht.
Die delegierten Rechtsakte werden nun dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU zur Prüfung übermittelt. Die Maßnahmen treten nach Ablauf der Prüfungsfrist von zwei Monaten, die um weitere zwei Monate verlängert werden kann, in Kraft.
So kommentieren Big 4 & Kanzleien
EU-Kommission veröffentlicht Delegierte Verordnung zur Übernahme der überarbeiteten ESRS in geltendes Recht und Delegierte Verordnung zu den Standards für die freiwillige NachhaltigkeitsberichterstattungKPMG, 07.07.2026
Accounting and Reporting Blog: Europäische Kommission verabschiedet überarbeitete ESRS und VSPwC, 03.07.2026
Zum Rahmenwerk: CSRD: Nachhaltigkeitsberichterstattung
Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht nach den ESRS-Standards samt Prüfungspflicht; Umfang und Zeitplan werden derzeit durch das Omnibus-Paket der EU-Kommission überarbeitet.
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