Geplante Standards für die eingeschränkte Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung (Ares(2026)9141299)
RL (EU) 2022/2464, ESRS, EU+DE
Die Europäische Kommission plant die Einführung von Standards für die eingeschränkte Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Diese Standards sollen die Verlässlichkeit und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsinformationen verbessern, die von Unternehmen im Rahmen ihrer Berichterstattung veröffentlicht werden.
Die neuen Regelungen werden voraussichtlich Unternehmen betreffen, die zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind. Sie müssen sicherstellen, dass ihre Nachhaltigkeitsdaten einer Prüfung nach den neuen Standards standhalten, was Anpassungen in den internen Prozessen und Systemen erfordern könnte.
Derzeit befindet sich das Vorhaben im Status „Init Planned“, was bedeutet, dass die Initiative zur Entwicklung dieser Standards noch in der Planungsphase ist. Weitere Details zu den Inhalten und dem Zeitplan werden zu einem späteren Zeitpunkt erwartet.
Zum Rahmenwerk: CSRD: Nachhaltigkeitsberichterstattung
Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht nach den ESRS-Standards samt Prüfungspflicht; Umfang und Zeitplan werden derzeit durch das Omnibus-Paket der EU-Kommission überarbeitet.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu CSRD: Nachhaltigkeitsberichterstattung
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