Nachhaltigkeitsberichtsstandard für Drittlandunternehmen (Ares(2026)9148189)
RL (EU) 2022/2464, ESRS, EU+DE
Die Europäische Kommission plant die Einführung eines Nachhaltigkeitsberichtsstandards für Unternehmen aus Drittländern. Dieser Standard soll die Berichterstattung über Nachhaltigkeitsaspekte vereinheitlichen und transparenter machen.
Betroffen sind Unternehmen aus Drittländern, die in der EU tätig sind und bestimmte Kriterien erfüllen. Ziel ist es, gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und die Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsinformationen zu verbessern.
Das Verfahren befindet sich im Stadium der geplanten Initiative (Init Planned).
Zum Rahmenwerk: CSRD: Nachhaltigkeitsberichterstattung
Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht nach den ESRS-Standards samt Prüfungspflicht; Umfang und Zeitplan werden derzeit durch das Omnibus-Paket der EU-Kommission überarbeitet.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu CSRD: Nachhaltigkeitsberichterstattung
- 02.10.2026Geplante Standards für die eingeschränkte Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung (Ares(2026)9141299)
- 03.07.2026Kommission verabschiedet überarbeitete ESRS und freiwilligen Berichtsstandard zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands
- 06.05.2026Erläuterungen zur Value Chain Cap der CSRD und zum freiwilligen Nachhaltigkeitsberichtsstandard
- 06.05.2026Kommission bittet um Feedback zu überarbeiteten Nachhaltigkeitsberichtsstandards
- 26.02.2026Omnibus I im Amtsblatt: CSRD-Anwendungsbereich drastisch verkleinert, ESRS vereinfacht
- 16.04.2025Stop-the-Clock-Richtlinie: Berichtspflichten der zweiten und dritten Welle um zwei Jahre verschoben