Eigenmittel & AufsichtsrechtDelegierte VOEU-AmtsblattDel. VO (EU) 2018/171
RTS zur Wesentlichkeitsschwelle für überfällige Verbindlichkeiten (Art. 178 Abs. 6 CRR)
EBA/GL/2016/07, EBA/GL/2026/05, Del. VO (EU) 2018/171, EU
Legt den Rahmen für die Wesentlichkeitsschwelle fest, die die Aufsicht für die Zählung der 90 Verzugstage setzt: eine absolute und eine relative Komponente, getrennt für Retail- und sonstige Risikopositionen. Institute müssen beide Schwellen in ihrer Ausfallerkennung umsetzen; anzuwenden spätestens ab 01.01.2021 zusammen mit den Leitlinien zur Ausfalldefinition.
- 26.02.2018
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: Ausfalldefinition (Art. 178 CRR): EBA-Leitlinien und RTS zur Wesentlichkeitsschwelle
EBA-Leitlinien und RTS zur Anwendung der Ausfalldefinition nach Art. 178 CRR: 90-Tage-Verzug, Wesentlichkeitsschwelle für überfällige Verbindlichkeiten, Indikatoren für unwahrscheinliche Rückzahlung, Rückkehr in den Nicht-Ausfall-Status und Behandlung von Factoring.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu Ausfalldefinition (Art. 178 CRR): EBA-Leitlinien und RTS zur Wesentlichkeitsschwelle
- 07.05.2026Geänderte Leitlinien zur Ausfalldefinition: 90 Tage Verzug beim regresslosen Factoring, Anpassung an CRR III
- 02.07.2025Konsultation zur Änderung der Ausfalldefinition: Factoring und CRR III
- 16.04.2019Rundschreiben 03/2019 (BA) zur Anwendung der Ausfalldefinition gemäß Artikel 178 CRR und zur PD-Schätzung, LGD-Schätzung und Behandlung von ausgefallenen Risiko
- 28.12.2018Konsultation zum Rundschreiben über Ausfalldefinition, PD-/LGD-Schätzung und Behandlung ausgefallener Risikopositionen (Konsultation 19/2018)
- 28.09.2016Leitlinien zur Anwendung der Ausfalldefinition: einheitliche Auslegung von Art. 178 CRR