Rundschreiben 03/2019 (BA) zur Anwendung der Ausfalldefinition gemäß Artikel 178 CRR und zur PD-Schätzung, LGD-Schätzung und Behandlung von ausgefallenen Risiko
EBA/GL/2016/07, EBA/GL/2026/05, Del. VO (EU) 2018/171, EU
Die BaFin hat mit Rundschreiben 03/2019 (BA) mitgeteilt, dass sie die EBA-Leitlinien zur Anwendung der Ausfalldefinition gemäß Art. 178 CRR (EBA/GL/2016/07) sowie die EBA-Leitlinien für die PD- und LGD-Schätzung und die Behandlung von ausgefallenen Risikopositionen (EBA/GL/2017/16) in ihre Verwaltungspraxis übernimmt.
Die Übernahme der Leitlinien zur Ausfalldefinition erfolgt mit Ausnahme der Absätze 25 und 26. Die Leitlinien zur PD- und LGD-Schätzung werden hingegen vollständig übernommen. Dies ist für alle Kreditinstitute relevant, die interne Modelle zur Risikoberechnung nutzen oder dies beabsichtigen.
Die BaFin wendet die beiden Leitlinien ab dem 1. Januar 2021 in ihrer Verwaltungspraxis an.
Zum Rahmenwerk: Ausfalldefinition (Art. 178 CRR): EBA-Leitlinien und RTS zur Wesentlichkeitsschwelle
EBA-Leitlinien und RTS zur Anwendung der Ausfalldefinition nach Art. 178 CRR: 90-Tage-Verzug, Wesentlichkeitsschwelle für überfällige Verbindlichkeiten, Indikatoren für unwahrscheinliche Rückzahlung, Rückkehr in den Nicht-Ausfall-Status und Behandlung von Factoring.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu Ausfalldefinition (Art. 178 CRR): EBA-Leitlinien und RTS zur Wesentlichkeitsschwelle
- 07.05.2026Geänderte Leitlinien zur Ausfalldefinition: 90 Tage Verzug beim regresslosen Factoring, Anpassung an CRR III
- 02.07.2025Konsultation zur Änderung der Ausfalldefinition: Factoring und CRR III
- 28.12.2018Konsultation zum Rundschreiben über Ausfalldefinition, PD-/LGD-Schätzung und Behandlung ausgefallener Risikopositionen (Konsultation 19/2018)
- 06.02.2018RTS zur Wesentlichkeitsschwelle für überfällige Verbindlichkeiten (Art. 178 Abs. 6 CRR)
- 28.09.2016Leitlinien zur Anwendung der Ausfalldefinition: einheitliche Auslegung von Art. 178 CRR