Konsultation zum Rundschreiben über Ausfalldefinition, PD-/LGD-Schätzung und Behandlung ausgefallener Risikopositionen (Konsultation 19/2018)
EBA/GL/2016/07, EBA/GL/2026/05, Del. VO (EU) 2018/171, EU
Die BaFin konsultiert ein Rundschreiben zur Anwendung der Ausfalldefinition gemäß Artikel 178 CRR sowie zur PD- und LGD-Schätzung und Behandlung ausgefallener Risikopositionen. Damit teilt die BaFin öffentlich mit, dass sie die EBA-Leitlinien EBA/GL/2016/07 (Ausfalldefinition) und EBA/GL/2017/16 (PD-/LGD-Schätzung) in ihre Verwaltungspraxis übernimmt.
Die Übernahme erfolgt mit Ausnahmen bei den Absätzen 25 und 26 der Leitlinien zur Ausfalldefinition. Die BaFin betont, dass sie ihre Verwaltungspraxis kompatibel zur EZB gestalten möchte, insbesondere für Institute, die Ratingsysteme auf Basis gemeinsamer Daten entwickeln. Ergänzungen zu den Leitlinien sollen nur bei überragend wichtigen Gründen erfolgen.
Stellungnahmen zum Entwurf des Rundschreibens können bis zum 1. Februar 2019 schriftlich oder per E-Mail eingereicht werden. Die Übernahme der Leitlinien in die Verwaltungspraxis ist für den 1. Januar 2021 vorgesehen.
Zum Rahmenwerk: Ausfalldefinition (Art. 178 CRR): EBA-Leitlinien und RTS zur Wesentlichkeitsschwelle
EBA-Leitlinien und RTS zur Anwendung der Ausfalldefinition nach Art. 178 CRR: 90-Tage-Verzug, Wesentlichkeitsschwelle für überfällige Verbindlichkeiten, Indikatoren für unwahrscheinliche Rückzahlung, Rückkehr in den Nicht-Ausfall-Status und Behandlung von Factoring.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu Ausfalldefinition (Art. 178 CRR): EBA-Leitlinien und RTS zur Wesentlichkeitsschwelle
- 07.05.2026Geänderte Leitlinien zur Ausfalldefinition: 90 Tage Verzug beim regresslosen Factoring, Anpassung an CRR III
- 02.07.2025Konsultation zur Änderung der Ausfalldefinition: Factoring und CRR III
- 16.04.2019Rundschreiben 03/2019 (BA) zur Anwendung der Ausfalldefinition gemäß Artikel 178 CRR und zur PD-Schätzung, LGD-Schätzung und Behandlung von ausgefallenen Risiko
- 06.02.2018RTS zur Wesentlichkeitsschwelle für überfällige Verbindlichkeiten (Art. 178 Abs. 6 CRR)
- 28.09.2016Leitlinien zur Anwendung der Ausfalldefinition: einheitliche Auslegung von Art. 178 CRR