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Alle Updates zu Großkredite: EBA-Leitlinien und technische Standards zu Überschreitungen, Schattenbanken, indirekten Positionen
Eigenmittel & AufsichtsrechtKonsultationBaFin

Konsultation zum Entwurf eines Rundschreibens zu EBA-Leitlinien für Großkredite (Konsultation 23/2021)

BaFinEBA/GL/2015/20, EBA/GL/2021/01, EBA/GL/2021/09, Del. VO (EU) 2022/1011, Del. VO (EU) 2023/2779, EU

Die BaFin konsultiert den Entwurf eines Rundschreibens zur Übernahme der EBA-Leitlinien (EBA/GL/2021/09) zu Großkrediten. Diese Leitlinien legen Kriterien für die Beurteilung von Ausnahmefällen fest, in denen Institute die Großkreditobergrenzen gemäß Artikel 395 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) überschreiten dürfen.

Zudem definieren die Leitlinien den Zeitraum und die Maßnahmen, die Institute ergreifen müssen, um die Einhaltung der Großkreditobergrenzen gemäß Artikel 396 Absatz 3 CRR wiederherzustellen. Die BaFin beabsichtigt, die EBA-Leitlinien bis zum 1. Januar 2022 in ihre Verwaltungspraxis zu übernehmen.

Stellungnahmen zum Entwurf des Rundschreibens können bis zum 5. Januar 2022 schriftlich oder per E-Mail bei der BaFin eingereicht werden. Die BaFin weist darauf hin, dass die EBA bereits ein Konsultationsverfahren zu den Leitlinien durchgeführt und die Ergebnisse veröffentlicht hat.

Zum Rahmenwerk: Großkredite: EBA-Leitlinien und technische Standards zu Überschreitungen, Schattenbanken, indirekten Positionen

EBA-Leitlinien und technische Standards zur Großkreditobergrenze nach Art. 390 ff. CRR: Kriterien für Schattenbankunternehmen und interne Limite ihnen gegenüber, indirekte Risikopositionen aus Derivaten, Bedingungen für die alternative Behandlung von Tri-Party-Repos und Vorgehen bei Überschreitung der Großkreditobergrenze. Die Bildung von Gruppen verbundener Kunden regelt das eigene Rahmenwerk zu verbundenen Kunden.

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