RTS zu indirekten Risikopositionen aus Derivaten bei Großkrediten (Art. 390 CRR)
EBA/GL/2015/20, EBA/GL/2021/01, EBA/GL/2021/09, Del. VO (EU) 2022/1011, Del. VO (EU) 2023/2779, EU
Legt fest, wie Institute bei der Großkreditberechnung indirekte Risikopositionen gegenüber einem Kunden ermitteln, wenn ein Derivat oder Kreditderivat nicht mit diesem Kunden abgeschlossen wurde, sich aber auf einen von ihm emittierten Schuld- oder Eigenkapitaltitel bezieht. Solche Positionen sind dem Emittenten des Basiswerts zuzurechnen; Institute müssen sie in ihren Großkreditsystemen erfassen. Gilt ab 18.07.2022.
- 18.07.2022
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: Großkredite: EBA-Leitlinien und technische Standards zu Überschreitungen, Schattenbanken, indirekten Positionen
EBA-Leitlinien und technische Standards zur Großkreditobergrenze nach Art. 390 ff. CRR: Kriterien für Schattenbankunternehmen und interne Limite ihnen gegenüber, indirekte Risikopositionen aus Derivaten, Bedingungen für die alternative Behandlung von Tri-Party-Repos und Vorgehen bei Überschreitung der Großkreditobergrenze. Die Bildung von Gruppen verbundener Kunden regelt das eigene Rahmenwerk zu verbundenen Kunden.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu Großkredite: EBA-Leitlinien und technische Standards zu Überschreitungen, Schattenbanken, indirekten Positionen
- 09.04.2026Konsultation zu überarbeiteten Leitlinien für Limite gegenüber Schattenbanken (CRR III)
- 12.12.2023RTS zu Kriterien für die Identifizierung von Schattenbankunternehmen (Art. 394 CRR)
- 17.01.2022BaFin übernimmt EBA-Leitlinien zu Großkreditobergrenzen (Rundschreiben 01/2022)
- 22.12.2021Konsultation zum Entwurf eines Rundschreibens zu EBA-Leitlinien für Großkredite (Konsultation 23/2021)
- 15.09.2021Leitlinien zu Überschreitungen der Großkreditobergrenze und zur Rückkehr in die Einhaltung
- 05.07.2021BaFin übernimmt EBA-Leitlinien zu Triparty-Rückkaufsvereinbarungen (Rundschreiben 07/2021)