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Alle Updates zu Großkredite: EBA-Leitlinien und technische Standards zu Überschreitungen, Schattenbanken, indirekten Positionen
Eigenmittel & AufsichtsrechtDelegierte VOEU-AmtsblattDel. VO (EU) 2023/2779

RTS zu Kriterien für die Identifizierung von Schattenbankunternehmen (Art. 394 CRR)

EU-AmtsblattEBA/GL/2015/20, EBA/GL/2021/01, EBA/GL/2021/09, Del. VO (EU) 2022/1011, Del. VO (EU) 2023/2779, EU

Legt fest, welche Unternehmen als Schattenbankunternehmen gelten, für die Institute ihre zehn größten Risikopositionen im Rahmen der Großkreditmeldung melden müssen. Maßgeblich ist, ob ein Unternehmen Kreditvermittlungstätigkeiten ausübt, ohne als beaufsichtigtes Unternehmen ausgenommen zu sein. Institute müssen ihre Gegenparteien entsprechend einstufen. Gilt ab 01.01.2024.

01.01.2024
Anwendung ab

Zum Rahmenwerk: Großkredite: EBA-Leitlinien und technische Standards zu Überschreitungen, Schattenbanken, indirekten Positionen

EBA-Leitlinien und technische Standards zur Großkreditobergrenze nach Art. 390 ff. CRR: Kriterien für Schattenbankunternehmen und interne Limite ihnen gegenüber, indirekte Risikopositionen aus Derivaten, Bedingungen für die alternative Behandlung von Tri-Party-Repos und Vorgehen bei Überschreitung der Großkreditobergrenze. Die Bildung von Gruppen verbundener Kunden regelt das eigene Rahmenwerk zu verbundenen Kunden.

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