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Alle Updates zu Großkredite: EBA-Leitlinien und technische Standards zu Überschreitungen, Schattenbanken, indirekten Positionen
Eigenmittel & AufsichtsrechtRundschreibenBaFinRundschreiben 01/2022

BaFin übernimmt EBA-Leitlinien zu Großkreditobergrenzen (Rundschreiben 01/2022)

BaFinEBA/GL/2015/20, EBA/GL/2021/01, EBA/GL/2021/09, Del. VO (EU) 2022/1011, Del. VO (EU) 2023/2779, EU

Die BaFin hat die EBA-Leitlinien (EBA/GL/2021/09) zur Beurteilung von Ausnahmefällen bei der Überschreitung von Großkreditobergrenzen in ihre Verwaltungspraxis übernommen. Dies betrifft die Kriterien für die Bewertung solcher Ausnahmen gemäß Artikel 395 Absatz 1 der CRR.

Das Rundschreiben legt zudem den Zeitraum und die erforderlichen Maßnahmen fest, die Institute ergreifen müssen, um die Einhaltung der Großkreditobergrenzen gemäß Artikel 396 Absatz 3 CRR wiederherzustellen. Die Übernahme erfolgte zum 1. Januar 2022.

Die BaFin kommt damit ihrer Zusage gegenüber der EBA nach, diese Leitlinien anzuwenden.

Zum Rahmenwerk: Großkredite: EBA-Leitlinien und technische Standards zu Überschreitungen, Schattenbanken, indirekten Positionen

EBA-Leitlinien und technische Standards zur Großkreditobergrenze nach Art. 390 ff. CRR: Kriterien für Schattenbankunternehmen und interne Limite ihnen gegenüber, indirekte Risikopositionen aus Derivaten, Bedingungen für die alternative Behandlung von Tri-Party-Repos und Vorgehen bei Überschreitung der Großkreditobergrenze. Die Bildung von Gruppen verbundener Kunden regelt das eigene Rahmenwerk zu verbundenen Kunden.

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