BaFin übernimmt EBA-Leitlinien zu Großkreditobergrenzen (Rundschreiben 01/2022)
EBA/GL/2015/20, EBA/GL/2021/01, EBA/GL/2021/09, Del. VO (EU) 2022/1011, Del. VO (EU) 2023/2779, EU
Die BaFin hat die EBA-Leitlinien (EBA/GL/2021/09) zur Beurteilung von Ausnahmefällen bei der Überschreitung von Großkreditobergrenzen in ihre Verwaltungspraxis übernommen. Dies betrifft die Kriterien für die Bewertung solcher Ausnahmen gemäß Artikel 395 Absatz 1 der CRR.
Das Rundschreiben legt zudem den Zeitraum und die erforderlichen Maßnahmen fest, die Institute ergreifen müssen, um die Einhaltung der Großkreditobergrenzen gemäß Artikel 396 Absatz 3 CRR wiederherzustellen. Die Übernahme erfolgte zum 1. Januar 2022.
Die BaFin kommt damit ihrer Zusage gegenüber der EBA nach, diese Leitlinien anzuwenden.
Zum Rahmenwerk: Großkredite: EBA-Leitlinien und technische Standards zu Überschreitungen, Schattenbanken, indirekten Positionen
EBA-Leitlinien und technische Standards zur Großkreditobergrenze nach Art. 390 ff. CRR: Kriterien für Schattenbankunternehmen und interne Limite ihnen gegenüber, indirekte Risikopositionen aus Derivaten, Bedingungen für die alternative Behandlung von Tri-Party-Repos und Vorgehen bei Überschreitung der Großkreditobergrenze. Die Bildung von Gruppen verbundener Kunden regelt das eigene Rahmenwerk zu verbundenen Kunden.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu Großkredite: EBA-Leitlinien und technische Standards zu Überschreitungen, Schattenbanken, indirekten Positionen
- 09.04.2026Konsultation zu überarbeiteten Leitlinien für Limite gegenüber Schattenbanken (CRR III)
- 12.12.2023RTS zu Kriterien für die Identifizierung von Schattenbankunternehmen (Art. 394 CRR)
- 28.06.2022RTS zu indirekten Risikopositionen aus Derivaten bei Großkrediten (Art. 390 CRR)
- 22.12.2021Konsultation zum Entwurf eines Rundschreibens zu EBA-Leitlinien für Großkredite (Konsultation 23/2021)
- 15.09.2021Leitlinien zu Überschreitungen der Großkreditobergrenze und zur Rückkehr in die Einhaltung
- 05.07.2021BaFin übernimmt EBA-Leitlinien zu Triparty-Rückkaufsvereinbarungen (Rundschreiben 07/2021)