ITS zur Behördenkonsultation beim Erwerb qualifizierter Beteiligungen (Art. 24 CRD)
JC/GL/2016/01, Art. 22–27 CRD, § 2c KWG, EU
Richtet sich an die Aufsichtsbehörden: Die ITS legen Verfahren, Formulare und Fristen fest, nach denen sich die beteiligten zuständigen Behörden bei einem geplanten Erwerb einer qualifizierten Beteiligung an einem Kreditinstitut gegenseitig konsultieren, etwa wenn der Erwerber in einem anderen Mitgliedstaat beaufsichtigt wird. Für Institute und Erwerber ergeben sich keine unmittelbaren Pflichten; sie spüren das über den Ablauf und die Dauer des Inhaberkontrollverfahrens.
- 06.04.2017
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: Inhaberkontrolle: Bewertung des Erwerbs qualifizierter Beteiligungen (Gemeinsame Leitlinien)
Gemeinsame Leitlinien von EBA, EIOPA und ESMA zur aufsichtlichen Beurteilung des Erwerbs und der Erhöhung qualifizierter Beteiligungen an Kredit-, Wertpapier- und Versicherungsunternehmen: Anzeigeverfahren, Zuverlässigkeit und Finanzkraft des Erwerbers, gemeinsam handelnde Personen, Herkunft der Mittel und Liste der einzureichenden Unterlagen. In Deutschland Teil der Inhaberkontrolle nach § 2c KWG und der Inhaberkontrollverordnung.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu Inhaberkontrolle: Bewertung des Erwerbs qualifizierter Beteiligungen (Gemeinsame Leitlinien)
- 12.05.2021Konsultation zur Anpassung der Inhaberkontrollverordnung (BaFin Konsultation 05/2021)
- 03.04.2018Konsultation zum Nettoausweis von Zu- und Abflüssen in der LCR (Konsultation 06/2018)
- 19.06.2017Konsultation zum Rundschreiben über qualifizierte Beteiligungen an zentralen Gegenparteien (EMIR)
- 20.12.2016Gemeinsame Leitlinien zur Beurteilung des Erwerbs qualifizierter Beteiligungen: Anwendung ab 01.10.2017
- 27.11.2015BaFin-Merkblatt zur Inhaberkontrolle (InhKontrollV)
- 11.08.1998Kontrolle bedeutender Beteiligungen an Versicherungsunternehmen (Aktionärskontrolle) (RS 4/98)