Konsultation zum Rundschreiben über qualifizierte Beteiligungen an zentralen Gegenparteien (EMIR)
JC/GL/2016/01, Art. 22–27 CRD, § 2c KWG, EU
Die BaFin hat einen Entwurf für ein Rundschreiben zur Konsultation gestellt, das die Liste der Informationen festlegt, die bei der Absicht zum Erwerb, zur Erhöhung, Verringerung oder Veräußerung einer qualifizierten Beteiligung an einer zentralen Gegenpartei (CCP) zu übermitteln sind.
Dies dient der Umsetzung von Artikel 32 Absatz 4 der European Market Infrastructure Regulation (EMIR). Die Liste ermöglicht es den Aufsichtsbehörden der CCPs, die erforderliche Beurteilung gemäß Artikel 32 EMIR vorzunehmen.
Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 30. Juli 2017 per E-Mail bei der BaFin eingereicht werden. Die BaFin beabsichtigt, die eingereichten Stellungnahmen auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen.
Zum Rahmenwerk: Inhaberkontrolle: Bewertung des Erwerbs qualifizierter Beteiligungen (Gemeinsame Leitlinien)
Gemeinsame Leitlinien von EBA, EIOPA und ESMA zur aufsichtlichen Beurteilung des Erwerbs und der Erhöhung qualifizierter Beteiligungen an Kredit-, Wertpapier- und Versicherungsunternehmen: Anzeigeverfahren, Zuverlässigkeit und Finanzkraft des Erwerbers, gemeinsam handelnde Personen, Herkunft der Mittel und Liste der einzureichenden Unterlagen. In Deutschland Teil der Inhaberkontrolle nach § 2c KWG und der Inhaberkontrollverordnung.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu Inhaberkontrolle: Bewertung des Erwerbs qualifizierter Beteiligungen (Gemeinsame Leitlinien)
- 12.05.2021Konsultation zur Anpassung der Inhaberkontrollverordnung (BaFin Konsultation 05/2021)
- 03.04.2018Konsultation zum Nettoausweis von Zu- und Abflüssen in der LCR (Konsultation 06/2018)
- 17.03.2017ITS zur Behördenkonsultation beim Erwerb qualifizierter Beteiligungen (Art. 24 CRD)
- 20.12.2016Gemeinsame Leitlinien zur Beurteilung des Erwerbs qualifizierter Beteiligungen: Anwendung ab 01.10.2017
- 27.11.2015BaFin-Merkblatt zur Inhaberkontrolle (InhKontrollV)
- 11.08.1998Kontrolle bedeutender Beteiligungen an Versicherungsunternehmen (Aktionärskontrolle) (RS 4/98)