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Alle Updates zu Inhaberkontrolle: Bewertung des Erwerbs qualifizierter Beteiligungen (Gemeinsame Leitlinien)
Governance & AuslagerungKonsultationBaFinKonsultation 06/2018

Konsultation zum Nettoausweis von Zu- und Abflüssen in der LCR (Konsultation 06/2018)

BaFinJC/GL/2016/01, Art. 22–27 CRD, § 2c KWG, EU

Die BaFin konsultiert den Entwurf einer Allgemeinverfügung zur Genehmigung des Nettoausweises von Zu- und Abflüssen in der Liquiditätsdeckungsquote (LCR) gemäß Artikel 26 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/61. Diese Regelung ermöglicht es Kreditinstituten, unter bestimmten Voraussetzungen Liquiditätsabflüsse abzüglich damit einhergehender Zuflüsse zu berechnen.

Die Allgemeinverfügung soll insbesondere für Weiterleitungskredite (wie Treuhand- und Förderkredite) und Konsortialkredite gelten, bei denen ein Institut als Intermediär agiert. Die BaFin hat Musterverträge für Konsortialkredite geprüft und ist zu dem Schluss gekommen, dass diese Fallgruppe ebenfalls berücksichtigt werden kann, wobei zusätzliche Voraussetzungen für die Anwendung auf Konsortialkredite zu beachten sind.

Kreditinstitute, die unter Teil 6 der CRR fallen und nicht der direkten EZB-Aufsicht unterliegen, sind von dieser Konsultation betroffen. Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 30. April 2018 bei der BaFin eingereicht werden.

Zum Rahmenwerk: Inhaberkontrolle: Bewertung des Erwerbs qualifizierter Beteiligungen (Gemeinsame Leitlinien)

Gemeinsame Leitlinien von EBA, EIOPA und ESMA zur aufsichtlichen Beurteilung des Erwerbs und der Erhöhung qualifizierter Beteiligungen an Kredit-, Wertpapier- und Versicherungsunternehmen: Anzeigeverfahren, Zuverlässigkeit und Finanzkraft des Erwerbers, gemeinsam handelnde Personen, Herkunft der Mittel und Liste der einzureichenden Unterlagen. In Deutschland Teil der Inhaberkontrolle nach § 2c KWG und der Inhaberkontrollverordnung.

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