RTS zur Identifizierung von Risikoträgern für Vergütungszwecke (Art. 94 Abs. 2 CRD)
EBA/GL/2021/04, EBA/GL/2014/01, Art. 74, 75, 92, 94 CRD, Del. VO (EU) 2021/923, Del. VO (EU) Nr. 527/2014, EU
Legte die qualitativen und quantitativen Kriterien fest, nach denen Institute die Mitarbeiterkategorien bestimmen, deren Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil auswirkt (Risikoträger). Für diese Personen gelten die besonderen Vergütungsvorgaben der CRD wie Zurückbehaltung und Auszahlung in Instrumenten. Aufgehoben durch Del. VO (EU) 2021/923 mit Wirkung vom 14.06.2021.
- 26.06.2014
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: Vergütungspolitik nach CRD: EBA-Leitlinien und RTS zu Risikoträgern und Instrumenten
EBA-Leitlinien und technische Standards zur Vergütungspolitik nach CRD: Governance des Vergütungssystems, geschlechtsneutrale Vergütung, Abgrenzung fixer und variabler Vergütung, Bonus-Cap, Zurückbehaltung, Auszahlung in Instrumenten, Malus und Clawback, fiktiver Abzinsungssatz sowie die Kriterien zur Identifizierung von Risikoträgern. In Deutschland über die InstitutsVergV umgesetzt.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu Vergütungspolitik nach CRD: EBA-Leitlinien und RTS zu Risikoträgern und Instrumenten
- 02.07.2021Überarbeitete Vergütungsleitlinien nach CRD V: geschlechtsneutrale Vergütung, Anwendung ab 31.12.2021
- 09.06.2021RTS zur Identifizierung von Risikoträgern nach CRD V (Art. 94 Abs. 2 CRD)
- 21.12.2015Leitlinien für eine solide Vergütungspolitik nach CRD IV: Bonus-Cap und Risikoträger, Anwendung ab 01.01.2017
- 20.05.2014RTS zu Instrumenten für die Auszahlung variabler Vergütung (Art. 94 Abs. 2 CRD)
- 27.03.2014Leitlinien zum fiktiven Abzinsungssatz für variable Vergütung beim Bonus-Cap