RTS zur Identifizierung von Risikoträgern nach CRD V (Art. 94 Abs. 2 CRD)
EBA/GL/2021/04, EBA/GL/2014/01, Art. 74, 75, 92, 94 CRD, Del. VO (EU) 2021/923, Del. VO (EU) Nr. 527/2014, EU
Ersetzt die RTS von 2014 und legt qualitative Kriterien (Leitungs- und Kontrollfunktionen, wesentliche Geschäftsbereiche, Befugnisse zu Kredit- und Marktrisiken) sowie quantitative Vergütungskriterien fest, nach denen Institute ihre Risikoträger bestimmen. Institute müssen die jährliche Risikoträgeranalyse danach durchführen; in Deutschland greift die InstitutsVergV direkt darauf zurück. Gilt seit 14.06.2021.
- 14.06.2021
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: Vergütungspolitik nach CRD: EBA-Leitlinien und RTS zu Risikoträgern und Instrumenten
EBA-Leitlinien und technische Standards zur Vergütungspolitik nach CRD: Governance des Vergütungssystems, geschlechtsneutrale Vergütung, Abgrenzung fixer und variabler Vergütung, Bonus-Cap, Zurückbehaltung, Auszahlung in Instrumenten, Malus und Clawback, fiktiver Abzinsungssatz sowie die Kriterien zur Identifizierung von Risikoträgern. In Deutschland über die InstitutsVergV umgesetzt.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu Vergütungspolitik nach CRD: EBA-Leitlinien und RTS zu Risikoträgern und Instrumenten
- 02.07.2021Überarbeitete Vergütungsleitlinien nach CRD V: geschlechtsneutrale Vergütung, Anwendung ab 31.12.2021
- 21.12.2015Leitlinien für eine solide Vergütungspolitik nach CRD IV: Bonus-Cap und Risikoträger, Anwendung ab 01.01.2017
- 06.06.2014RTS zur Identifizierung von Risikoträgern für Vergütungszwecke (Art. 94 Abs. 2 CRD)
- 20.05.2014RTS zu Instrumenten für die Auszahlung variabler Vergütung (Art. 94 Abs. 2 CRD)
- 27.03.2014Leitlinien zum fiktiven Abzinsungssatz für variable Vergütung beim Bonus-Cap