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ÜbersichtVersicherungsaufsichtnur im Privatkundengeschäft
EU-Amtsblatt

RL (EU) 2016/97 ↗, EU

Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)

8 Updates1 in den letzten 30 TagenStand 08.10.2026seit 15.01.2003

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Die IDD harmonisiert den Versicherungsvertrieb in der EU: Vermittler und Versicherer müssen ehrlich, redlich und im bestmöglichen Kundeninteresse handeln, Wünsche und Bedürfnisse prüfen und vor Abschluss ein Produktinformationsblatt aushändigen.

Für Versicherungsanlageprodukte gelten zusätzlich MiFID-ähnliche Regeln zu Interessenkonflikten, Zuwendungen und Geeignetheit; die Produktfreigabe verlangt einen definierten Zielmarkt. Die EU-Kleinanlegerstrategie stellt Provisionsregeln und Preis-Leistungs-Vorgaben derzeit auf den Prüfstand.

08.10.2026
KonsultationEIOPA

Konsultation zum Entwurf einer Aufsichtserklärung zu IBIP-Vertriebsprozessen

Die EIOPA konsultiert einen Entwurf für eine Aufsichtserklärung zu ergebnisorientierter Aufsicht über Vertriebsprozesse für Versicherungsanlageprodukte (IBIPs) und vorvertragliche Offenlegungen. Die Erklärung richtet sich an nationale zuständige Behörden und zielt darauf ab, eine konsistentere, verhältnismäßigere und risikobasierte Aufsicht über die praktische Anwendung bestehender Vertriebssicherungsmaßnahmen zu fördern.

Frist 04.01.2027 (65 Tage)
Original öffnen: eiopa.europa.eu ↗
04.07.2023
MitteilungBaFin

Auswirkungen von EuGH-Urteil auf Vermittlerstatus bei Gruppenversicherungen

Die BaFin hat gemeinsam mit der DIHK/IHK eine Aufsichtsmitteilung zu den Auswirkungen eines EuGH-Urteils (C-633/20) auf den Vermittlerstatus bei Gruppenversicherungen veröffentlicht. Das Urteil vom September 2022 betrifft die Frage, wann Versicherungsnehmer von Gruppenversicherungsverträgen, wie Unternehmen oder Vereine, die ihren Mitarbeitern oder Mitgliedern Versicherungsschutz ermöglichen, als Versicherungsvermittler einzustufen sind.

Original öffnen: bafin.de ↗
08.05.2023
31.10.2022
KonsultationBaFinKonsultation 08/2022

Merkblatt zu wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungen (Konsultation 08/2022)

Die BaFin hat den Entwurf eines Merkblatts zu wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten zur Konsultation gestellt. Ziel ist es, sicherzustellen, dass diese Produkte den Kunden einen angemessenen Nutzen bieten und Interessenkonflikte im Vertrieb vermieden werden. Der Entwurf konkretisiert die Anforderungen an das Produktfreigabeverfahren gemäß § 23 Abs. 1a bis 1c VAG und der Delegierten Verordnung 2017/2358.

Original öffnen: bafin.de ↗
03.03.2021
RundschreibenBaFinRundschreiben 03/2021

Rundschreiben 03/2021 (VA) - Hinweise zu echten Gruppenversicherungsverträgen

Die BaFin präzisiert in ihrem Rundschreiben 03/2021 (VA) die Anforderungen an „echte Gruppenversicherungsverträge“, bei denen die versicherten Personen Verbraucher sind. Sie definiert diese als einheitliche Verträge mit einem Versicherungsnehmer, die eine Personengruppe erfassen. Die versicherten Personen können automatisch oder durch Beitrittserklärung einbezogen werden, wobei die Gruppenzugehörigkeit das Kriterium ist.

Original öffnen: bafin.de ↗
20.07.2017
02.02.2016
RichtlinieEU-AmtsblattRL (EU) 2016/97

Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) im Amtsblatt

Die Richtlinie (EU) 2016/97 ersetzt die Vermittlerrichtlinie und erfasst erstmals auch den Direktvertrieb: Wohlverhaltensregeln, Informationsblatt für Sachversicherungen (IPID), Produktfreigabe, Interessenkonflikt- und Vergütungsregeln sowie verschärfte Anforderungen an Versicherungsanlageprodukte. Anwendung ab 01.10.2018.

Anwendung ab 01.10.2018
Original öffnen: eur-lex.europa.eu ↗
15.01.2003