Rundschreiben 05/2023 (BA) - Mindestanforderungen an das Risikomanagement - MaRisk
BaFin-Rundschreiben, DE
Das BaFin-Rundschreiben 05/2023 (BA) konkretisiert die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) für Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute in Deutschland. Es legt einen flexiblen und praxisnahen Rahmen für die Ausgestaltung des Risikomanagements fest, basierend auf § 25a Abs. 1 KWG, und präzisiert Anforderungen für das Risikomanagement auf Gruppenebene (§ 25a Abs. 3 KWG) sowie Auslagerungen (§ 25b KWG).
Das Rundschreiben setzt zudem qualitative Anforderungen der EU-Bankenrichtlinie (CRD IV) und der Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) um, insbesondere bezüglich Governance, Risikomanagementprozessen, internen Kontrollmechanismen und dem internen Prozess zur Sicherstellung der Risikotragfähigkeit (ICAAP). Es berücksichtigt die heterogene Institutsstruktur und enthält zahlreiche Öffnungsklauseln, die eine vereinfachte Umsetzung für kleinere Institute ermöglichen. Besonders große oder komplexe Institute müssen weitergehende Vorkehrungen treffen und einschlägige Veröffentlichungen des Baseler Ausschusses und des Financial Stability Board berücksichtigen.
Die BaFin erwartet, dass die flexible Grundausrichtung des Rundschreibens bei Prüfungen durch einen risikoorientierten Prüfungsansatz berücksichtigt wird. Das modular strukturierte Rundschreiben ermöglicht Anpassungen einzelner Regelungsfelder und fördert einen fortlaufenden Dialog mit der Praxis.
Zum Rahmenwerk: MaRisk: Mindestanforderungen an das Risikomanagement
Die aufsichtliche Auslegung des § 25a KWG durch die BaFin: Organisation, Risikosteuerung, Kreditgeschäft, Handel und Auslagerung.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu MaRisk: Mindestanforderungen an das Risikomanagement
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- 30.06.2026Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk 9. Novelle)
- 30.06.2026Vergleich der 8. und 9. MaRisk-Novelle (CIRCULAR)
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- 01.04.2026Konsultation zur 9. MaRisk-Novelle: Risikomanagement, Auslagerung und ESG-Risiken (Konsultation 02/2026)
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