Konsultation zur 9. MaRisk-Novelle: Risikomanagement, Auslagerung und ESG-Risiken (Konsultation 02/2026)
BaFin-Rundschreiben, DE
Die BaFin hat die Konsultation zur 9. MaRisk-Novelle veröffentlicht, die auf Grundlage des § 25a Abs. 1 KWG einen flexiblen und praxisnahen Rahmen für das Risikomanagement von Instituten schaffen soll. Das Rundschreiben präzisiert zudem die Anforderungen der §§ 25b KWG (Auslagerung) und 26c KWG (ESG-Risiken).
Die Novelle setzt maßgebliche Artikel der CRD IV (geändert durch CRD VI) zur Organisation und zum Risikomanagement um und integriert verschiedene EBA-Leitlinien, darunter solche zu Stresstests, notleidenden Risikopositionen, Auslagerungen, Kreditvergabe und Überwachung, interner Governance sowie ESG-Risiken. Für kleine und sehr kleine Institute sind Erleichterungen vorgesehen, die dem Proportionalitätsprinzip Rechnung tragen.
Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 8. Mai 2026 bei BaFin und Deutscher Bundesbank eingereicht werden. Die PwC und KPMG Fachbeiträge deuten darauf hin, dass insbesondere die prinzipienorientierte Ausgestaltung von Auslagerungen ein zentrales Thema der Novelle ist.
So kommentieren Big 4 & Kanzleien
Zum Rahmenwerk: MaRisk: Mindestanforderungen an das Risikomanagement
Die aufsichtliche Auslegung des § 25a KWG durch die BaFin: Organisation, Risikosteuerung, Kreditgeschäft, Handel und Auslagerung.
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