Rundschreiben 06/2024 (BA) - Mindestanforderungen an das Risikomanagement - MaRisk
BaFin-Rundschreiben, DE
Das BaFin-Rundschreiben 06/2024 (BA) konkretisiert die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) für Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute in Deutschland. Es legt einen flexiblen und praxisnahen Rahmen für die Ausgestaltung des Risikomanagements fest, basierend auf § 25a Abs. 1 KWG, und präzisiert Anforderungen an das Risikomanagement auf Gruppenebene (§ 25a Abs. 3 KWG) sowie an Auslagerungen (§ 25b KWG).
Das Rundschreiben dient als qualitativer Rahmen für die Umsetzung relevanter Artikel der CRD IV zur Organisation und zum Risikomanagement von Instituten. Es fordert angemessene Leitungs-, Steuerungs- und Kontrollprozesse, wirksame Verfahren zur Risikoermittlung, -steuerung, -überwachung und -kommunikation sowie interne Kontrollmechanismen. Zudem müssen Institute über wirksame Methoden zur Sicherstellung der Risikotragfähigkeit (Internal Capital Adequacy Assessment Process – ICAAP) verfügen. Die MaRisk berücksichtigen das Proportionalitätsprinzip, indem sie Öffnungsklauseln für kleinere oder weniger komplexe Institute enthalten, während größere oder komplexere Institute weitergehende Vorkehrungen treffen müssen.
Die Anforderungen des Rundschreibens sind von allen Instituten gemäß § 1 Abs. 1b KWG bzw. § 53 Abs. 1 KWG zu beachten und gelten auch für Zweigniederlassungen deutscher Institute im Ausland. Sie sollen Missständen im Kredit- und Finanzdienstleistungswesen entgegenwirken und die Interessen der Wertpapierdienstleistungskunden schützen. Die BaFin erwartet, dass Prüfungen auf Basis eines risikoorientierten Ansatzes erfolgen.
Zum Rahmenwerk: MaRisk: Mindestanforderungen an das Risikomanagement
Die aufsichtliche Auslegung des § 25a KWG durch die BaFin: Organisation, Risikosteuerung, Kreditgeschäft, Handel und Auslagerung.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu MaRisk: Mindestanforderungen an das Risikomanagement
- 30.06.2026Vergleichsversion der 9. MaRisk-Novelle (Konsultationsfassung zur Veröffentlichungsfassung)
- 30.06.2026Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk 9. Novelle)
- 30.06.2026Vergleich der 8. und 9. MaRisk-Novelle (CIRCULAR)
- 30.06.20269. MaRisk-Novelle veröffentlicht: prinzipienorientierte Neufassung mit mehr Proportionalität (RS 06/2026)
- 01.04.2026Konsultation zur 9. MaRisk-Novelle: Risikomanagement, Auslagerung und ESG-Risiken (Konsultation 02/2026)
- 01.04.2026Konsultation 02/2026: Entwurf der 9. MaRisk-Novelle