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GeldwäschepräventionDurchführungs-VOEU-Amtsblatt32026R2384

EU-Sanktionen: Aktualisierung der Liste der mit ISIL (Da’esh) und Al-Qaida verbundenen Personen (32026R2384)

EU-AmtsblattEU-Sanktions-VOen, AWG, AWV, SanktDG, EU+DE

Diese Durchführungsverordnung ändert die Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates, die spezifische restriktive Maßnahmen gegen Personen und Organisationen vorsieht, die mit ISIL (Da’esh) und Al-Qaida in Verbindung stehen. Konkret wird der Anhang I der Verordnung geändert, indem die Angaben zu einer gelisteten Person aktualisiert werden.

Die Änderungen sind für alle Finanzinstitute und andere Wirtschaftsteilnehmer in der EU relevant, die zur Einhaltung von Sanktionsvorschriften verpflichtet sind. Sie müssen die aktualisierten Informationen umgehend in ihre Compliance-Systeme und Sanktionslisten-Screenings integrieren, um sicherzustellen, dass keine Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen für die gelistete Person bereitgestellt werden.

Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

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Finanzsanktionen und Embargos: unmittelbar geltende EU-Sanktionsverordnungen, Bereitstellungs- und Verfügungsverbote, Meldepflichten gegenüber der Bundesbank, Außenwirtschaftsrecht und die Sanktionsdurchsetzung durch die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung.

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