Irak-Sanktionen: Aktualisierung der Liste der Personen und Organisationen (2026/2388)
EU-Sanktions-VOen, AWG, AWV, SanktDG, EU+DE
Diese Durchführungsverordnung ändert die Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 des Rates, die spezifische Beschränkungen in den wirtschaftlichen und finanziellen Beziehungen zum Irak festlegt. Die Änderung betrifft die Liste der Personen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen eingefroren werden.
Die Verordnung ist für alle Finanzinstitute und Wirtschaftsakteure in der EU relevant, die Geschäftsbeziehungen zum Irak unterhalten oder Transaktionen mit dort gelisteten Personen oder Organisationen durchführen. Sie müssen sicherstellen, dass sie die aktualisierte Liste der Sanktionsempfänger beachten und entsprechende Maßnahmen zur Einhaltung der Vorschriften ergreifen.
Die Änderungen treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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