Leistungsanträge in der Versicherungsbranche: BaFin erwartet grundsätzlich eine Bearbeitung innerhalb eines Monats
JC 2014/43, JC 2018/35, BaFin-RS 06/2018, EU+DE
Die BaFin erwartet von Versicherungsunternehmen, dass Leistungsanträge von Verbrauchern grundsätzlich innerhalb eines Monats abschließend bearbeitet werden. Dies basiert auf § 14 Abs. 1 VVG, wonach Geldleistungen fällig werden, sobald die notwendigen Erhebungen zur Feststellung des Versicherungsfalles und des Leistungsumfangs abgeschlossen sind.
Die BaFin betont, dass eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 VAG die fristgerechte Erfüllung von Ansprüchen beinhaltet. Mangelnde Personalressourcen oder erhöhtes Schadenaufkommen sind keine Gründe für dauerhaft verzögerte Bearbeitung. In komplexeren Fällen, wie bei Personenschäden, können längere Bearbeitungszeiten angemessen sein, etwa wenn Sachverständigengutachten oder medizinische Untersuchungen erforderlich sind.
Sollten Leistungsverzögerungen Missstände begründen, kann die BaFin gemäß § 298 Abs. 1 VAG aufsichtsrechtliche Maßnahmen ergreifen, um diese zu vermeiden oder zu beseitigen. Ein Missstand liegt vor, wenn das Verhalten den Aufsichtszielen des § 294 Abs. 2 VAG widerspricht.
Zum Rahmenwerk: Beschwerdemanagement: ESA-Leitlinien & BaFin-Rundschreiben
Mindestanforderungen an das Beschwerdemanagement: Beschwerdemanagementfunktion, internes Beschwerderegister, Fristen und Information der Beschwerdeführer, Auswertung für die Aufsicht; ESA-Leitlinien des Joint Committee und ihre Umsetzung im BaFin-Rundschreiben 06/2018 sowie in BT 12 MaComp.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu Beschwerdemanagement: ESA-Leitlinien & BaFin-Rundschreiben
- 23.01.2020BaFin-Rundschreiben zum Beschwerdemanagement an erweiterte ESA-Leitlinien angepasst
- 14.12.2018BaFin-Fachinformationsblatt zum Beschwerdebericht nach MiFID II
- 14.12.2018BaFin-Vorgaben für Format und Pflichtfelder des Beschwerdeberichts (WA)
- 04.10.2018Joint Committee erweitert die Leitlinien zur Beschwerdeabwicklung auf PSD2- und Wohnimmobilienkredit-Anbieter
- 04.05.2018Mindestanforderungen an das Beschwerdemanagement (BaFin Rundschreiben 06/2018)
- 04.05.2018BaFin veröffentlicht Mindestanforderungen an das Beschwerdemanagement