Europäische Auslegungshinweise zur Anwendung der EU-Geldtransferverordnung 1781/2006
VO (EU) 2023/1113, EU
Die BaFin hat Auslegungshinweise zur EU-Geldtransferverordnung 1781/2006 veröffentlicht. Diese Hinweise, auch bekannt als „Common Understanding“, konkretisieren die Pflichten zur Übermittlung von Angaben zum Auftraggeber bei Geldtransfers an die Zahlungsdienstleister der Zahlungsempfänger.
Die Verordnung und die Auslegungshinweise dienen der Geldwäschebekämpfung. Sie sind relevant für Zahlungsdienstleister, die an Geldtransfers beteiligt sind, und sollen sicherstellen, dass die erforderlichen Informationen zur Identifizierung des Auftraggebers bei grenzüberschreitenden Transaktionen verfügbar sind.
Die Auslegungshinweise wurden am 17.10.2008 veröffentlicht.
Zum Rahmenwerk: Geldtransfer-Verordnung (Travel Rule)
Begleitpflicht von Angaben zu Auftraggeber und Begünstigtem bei Geldtransfers und, seit Ende 2024, bei Kryptowertetransfers (Travel Rule); ergänzt die Geldwäscheprävention um Rückverfolgbarkeit und Prüfpflichten.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu Geldtransfer-Verordnung (Travel Rule)
- 04.07.2024Travel-Rule-Leitlinien der EBA: Anwendung ab 30.12.2024
- 09.06.2023Neufassung der Geldtransfer-Verordnung mit Travel Rule für Kryptowerte
- 26.05.2023Kryptowertetransferverordnung: nationale Travel Rule bis zur Geltung der TFR
- 20.12.2018Hinweise zur Geldtransferverordnung
- 05.06.2015Geldtransferverordnung 2015: Angaben zu Auftraggeber und Begünstigtem