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Alle Updates zu Geldtransfer-Verordnung (Travel Rule)
GeldwäschepräventionAuslegungBaFin

Hinweise zur Geldtransferverordnung

BaFinVO (EU) 2023/1113, EU

Die BaFin hat Hinweise zur Geldtransferverordnung (EU) 2023/1113 veröffentlicht, die am 04.07.2024 von der EBA herausgegeben wurden. Diese Leitlinien betreffen Maßnahmen, die Zahlungsdienstleister und Anbieter von Krypto-Dienstleistungen ergreifen müssen, um fehlende oder unvollständige Angaben zu Auftraggeber und Begünstigtem bei Geld- und Kryptowertetransfers zu erkennen.

Die zuständigen Behörden und Finanzinstitute sind gemäß Artikel 16 Absatz 3 der ESA-Verordnungen verpflichtet, alle erforderlichen Anstrengungen zu unternehmen, um diesen Leitlinien nachzukommen. Die BaFin stellt ein Meldeformular im Word-Format sowie eine Excel-Tabelle zur Verfügung, die inhaltlich mit dem Anhang der EBA-Leitlinien übereinstimmen, um die Meldungen nach Artikel 8 Absatz 2, Artikel 12 Absatz 2, Artikel 17 Absatz 2 und Artikel 21 der Geldtransferverordnung zu übermitteln.

Die Meldungen sind quartalsweise zu Beginn des Quartals für das jeweils abgelaufene Quartal per E-Mail oder Post an die BaFin zu senden. Doppelmeldungen sind zu vermeiden; Fehlanzeigen sind nicht erforderlich.

Zum Rahmenwerk: Geldtransfer-Verordnung (Travel Rule)

Begleitpflicht von Angaben zu Auftraggeber und Begünstigtem bei Geldtransfers und, seit Ende 2024, bei Kryptowertetransfers (Travel Rule); ergänzt die Geldwäscheprävention um Rückverfolgbarkeit und Prüfpflichten.

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