Eigenmittel & AufsichtsrechtKonsultationBaFinKonsultation 15/2025
Konsultation 15/2025: erster Entwurf eines Rundschreibens WpI MaRisk
BaFin-Rundschreiben, DE
Die BaFin stellt erstmals einen Entwurf eigenständiger Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Wertpapierinstituten zur Diskussion, der die bisherige entsprechende Anwendung der MaRisk (BA) ablösen soll.
Zum Rahmenwerk: WpI MaRisk: Risikomanagement für Wertpapierinstitute
Die aufsichtliche Auslegung des § 41 WpIG durch die BaFin: eigenständige Mindestanforderungen an das Risikomanagement für kleine und mittlere Wertpapierinstitute – getrennt von der Banken-MaRisk.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu WpI MaRisk: Risikomanagement für Wertpapierinstitute
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- 24.08.2026WpI MaRisk veröffentlicht: eigene Risikomanagement-Anforderungen für kleine und mittlere Wertpapierinstitute (RS 09/2026)
- 06.05.2026Konsultation 05/2026: zweiter, deutlich verschlankter Entwurf der WpI MaRisk