Eigenmittel & AufsichtsrechtRundschreibenBaFinRS 09/2026 (WA)
WpI MaRisk veröffentlicht: eigene Risikomanagement-Anforderungen für kleine und mittlere Wertpapierinstitute (RS 09/2026)
BaFin-Rundschreiben, DE
Das Rundschreiben konkretisiert §§ 38 ff. WpIG und ersetzt die bisherige analoge Anwendung der Banken-MaRisk. Es gilt für kleine und mittlere Wertpapierinstitute; große Wertpapierinstitute wenden weiterhin die MaRisk (BA) an. Anwendung ab 01.01.2027.
- 01.01.2027
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: WpI MaRisk: Risikomanagement für Wertpapierinstitute
Die aufsichtliche Auslegung des § 41 WpIG durch die BaFin: eigenständige Mindestanforderungen an das Risikomanagement für kleine und mittlere Wertpapierinstitute – getrennt von der Banken-MaRisk.
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